Beobachtetes Signal · 4. Mai 2026 · Investigation · Quelle: t3n · Relevanz: 3/5 · Sentiment: Negativ
Gefährliche Produkte trotz EU-Verbot weiterhin auf Online-Marktplätzen verfügbar
Eine Verbraucheranalyse des vzbv zeigt, dass illegale und gefährliche Produkte trotz EU-Verboten weiterhin auf großen Online-Marktplätzen angeboten werden. Mithilfe der DSA-Transparenzdatenbank ermittelte der Verbraucherzentrale Bundesverband, dass die fünf besuchstärksten Marktplätze in Deutschland im November 2025 EU-weit fast 70 Millionen Angebote löschten, darunter rund 30 Millionen als unsicher oder verboten eingestufte Artikel. In nur 759 Fällen bezogen sich die Plattformen auf das EU-Warnsystem Safety Gate. Die Untersuchung ergab eine durchschnittliche Verzögerung von 338 Tagen zwischen offiziellen Warnungen und der tatsächlichen Marktbereinigung. So wurde beispielsweise ein bleibelastetes Plüschtier trotz einer fast drei Jahre alten Warnung angeboten; ein Rasierer war sogar über vier Jahre nach einem Safety Gate-Alarm weiter erhältlich. vzbv-Vorständin Ramona Pop forderte die Europäische Kommission auf, die rechtlichen Vorgaben zu verschärfen und verpflichtende Vorab-Prüfungen gegen offizielle Warnmeldungen einzuführen.
Die Analyse offenbart massive Defizite bei der Einhaltung von EU-Sicherheitsregeln und dem DSA auf großen E-Commerce-Plattformen. Dies verdeutlicht regulatorische Lücken, die zu verschärften gesetzlichen Vorgaben sowie strengeren Haftungsregeln für Marktplatzbetreiber führen können.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- vzbv-Analyse nutzte die DSA-Transparenzdatenbank und Safety Gate-Warnmeldungen.
- Im November 2025 löschten die fünf größten Marktplätze EU-weit rund 70 Millionen Angebote, darunter ca. 30 Millionen unsichere oder verbotene Produkte.
- Plattformen verwiesen in den Fällen von ~30 Millionen unsicheren Produkten nur in 759 Fällen explizit auf Safety Gate-Warnungen.
- Die durchschnittliche Zeitspanne zwischen offizieller Warnung und anhaltender Online-Verfügbarkeit betrug 338 Tage; ein Rasierer wurde über vier Jahre trotz Warnung vertrieben.
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Warum verbotene Produkte trotz EU-Regulierung auf großen Marktplätzen verfügbar bleiben
Eine Analyse des vzbv zeigt, dass gefährliche und rechtlich unzulässige Produkte weiterhin auf führenden Online-Marktplätzen vertrieben werden. Gestützt auf die Transparenzdatenbank des DSA (Digital Services Act) ergab die Untersuchung, dass die fünf besuchstuchstärksten Marktplätze in Deutschland im November 2025 EU-weit knapp 70 Millionen Angebote löschten, darunter rund 30 Millionen als unsicher oder verboten eingestufte Artikel. Lediglich in 759 Fällen wurde explizit auf EU Safety Gate-Warnungen Bezug genommen. Im Durchschnitt lagen diese Warnungen vor dem Online-Angebot der Produkte bereits 338 Tage zurück. Zu den dokumentierten Beispielen gehört ein bleibelastetes Kuscheltier sowie ein Rasierer, der trotz Stromschlaggefahr über vier Jahre hinweg angeboten wurde. Der vzbv fordert strengere Vorab-Prüfungen und engmaschigere Kontrollen. Plattformen wie Amazon betonen hingegen die Einhaltung der DSA-Vorgaben.
Handel und Verbraucherschützer fordern strengere EU-Importregeln
Der Handelsverband Deutschland (HDE), der Markenverband und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordern gemeinsam strengere EU-Vorschriften für Waren aus Nicht-EU-Staaten. Unter Verweis auf 5,9 Milliarden geringwertige E-Commerce-Sendungen im Jahr 2025 argumentieren sie, dass die derzeitigen Kontrollen nicht ausreichen. Die Organisationen schlagen vor, dass Hersteller und Händler ohne EU-Niederlassung einen registrierten Bevollmächtigten in der EU benennen müssen, und dass Online-Plattformen vor der Freischaltung eines Angebots die Registrierung überprüfen sollen. Zudem sollen Plattformen haftbar gemacht werden können, wenn sie dieser Prüfpflicht nicht nachkommen. Die Initiative zielt darauf ab, die Position der Bundesregierung bei den Beratungen zum European Product Act zu beeinflussen, um faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen zu schaffen und den Verbraucherschutz zu stärken.
Verbraucherschützer fordern Regulierung statt Social-Media-Verbot für Minderjährige
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lehnt ein generelles Social-Media-Verbot für Minderjährige ab und fordert stattdessen eine strenge Regulierung süsslicher und manipulierender Plattformfunktionen. Ramona Pop, Mitglied des vzbv-Vorstands, plädiert gegenüber der Funke Mediengruppe für Verbote oder strenge Kontrollen von Mechanismen wie Autoplay, Endlos-Scrollen, automatischer Standortfreigabe und permanenter Kontaktanfragen. Ein noch unveröffentlichter Verbraucherreport belegt demnach, dass 81 Prozent der 14- bis 29-Jährigen eine stärkere Verantwortung der Plattformen anstelle eines Ausschlusses junger Nutzer befürworten. EU-kommissionierte Experten empfehlen derweil den beschränkten Zugang für unter 13-Jährige ohne pauschales Verbot. Auch die Bundesfamilienministerin Karin Prien spricht sich für einen differenzierten, europaweiten Ansatz aus.
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