Beobachtetes Signal · 11. Mai 2026 · Patent Lawsuit · Quelle: DWDL · Relevanz: 3/5 · Sentiment: Negativ
Patentstreit um Streaming-Technologie: Huawei verklagt RTL
Der chinesische Technologiekonzern Huawei hat beim Einheitlichen Patentgericht in Mannheim eine Patentklage gegen die RTL Group eingereicht. Der Vorwurf lautet auf Verletzung von MPEG-DASH- und HEVC-Technologien für das adaptive Video-Streaming zur Reduzierung von Lade- und Pufferzeiten. Die Klage ist Teil einer breiteren Welle rechtlicher Auseinandersetzungen um Videocodecs und Streaming-Lizenzen. Bereits im November 2025 hatte RTL eine Nichtigkeitsklage gegen ein anderes Huawei-Patent beim UPC in Paris eingereicht. Huawei führt zudem ähnliche Verfahren gegen Unternehmen wie Disney und Meta. Auch weitere Patentinhaber wie Nokia und InterDigital treiben entsprechende Rechtsstreitigkeiten voran, die Hardware-Hersteller und Streaming-Anbieter betreffen.
Patentstreitigkeiten über grundlegende Streaming-Codecs können Streaming-Plattformen, Lizenzverpflichtungen und zugrundeliegende Technologien für Videobereitstellung und Ad-Monetization beeinflussen, was branchenweit moderate Auswirkungen hat.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Huawei reichte am 15. April 2026 beim Einheitlichen Patentgericht in Mannheim eine Patentklage gegen die RTL Group ein.
- Das umstrittene Patent betrifft MPEG-DASH- und HEVC-Technologien für die adaptive Videoauslieferung zur Reduzierung von Puffer- und Ladezeiten.
- Im November 2025 reichte RTL eine Nichtigkeitsklage gegen ein anderes Huawei-Patent beim UPC in Paris ein.
- Huawei führt ähnliche Streaming-Streitigkeiten unter anderem mit Disney und Meta; auch Nokia und InterDigital klagen in diesem Bereich.
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InterDigital verklagt Disney auf 101,7 Millionen Euro im HDR-Patentstreit
InterDigital hat den Patentstreit mit Disney über HDR-Technologie verschärft und vor dem Landgericht München eine Schadensersatzklage in Höhe von 101,7 Millionen Euro eingereicht. Die Klage betrifft die unlizenzierte Nutzung von HDR-Technologien durch Disney Plus von März 2020 bis Ende 2025 und betrifft Nutzer in Deutschland sowie 19 weiteren europäischen Ländern. Der Konflikt begann im November 2025 mit einer einstweiligen Verfügung, woraufhin Disney Dolby Vision, HDR10+ sowie 3D-Inhalte entfernte. Ein Urteil des Unified Patent Court (UPC) im Juli 2026 erzwang zudem die Deaktivierung von 4K-UHD- und HDR-Support. Im September 2026 untersagte ein weiteres Urteil die Google-Cast-Funktion in Deutschland und den Niederlanden. InterDigital strebt eine langfristige Lizenzvereinbarung an; Disney hatte Premium-Abonnenten nach den Qualitätsabwertungen im August 2026 bereits ein Sonderkündigungsrecht gewährt.
Disney Plus verliert Patentstreit: Cast-Funktion und Streaming-Qualität in Gefahr
Das Einheitliche Patentgericht (UPC) in Düsseldorf hat entschieden, dass Disney Plus das Patent EP 2 080 349 von InterDigital verletzt, welches die Synchronisation von Medieninhalten wie die Cast-Funktion betrifft. Die einstweilige Verfügung betrifft das Streaming über den Chrome-Browser sowie Disney Plus Apps auf Windows, macOS, Android und iOS in Deutschland und den Niederlanden. Disney kann Berufung einlegen. Vorangegangene UPC-Urteile betrafen bereits HEVC-Videocodierungspatente in elf EU-Staaten, woraufhin Disney auf den VP9-Codec umstieg, den InterDigital nun ebenfalls angreift. Hierzu wurden zwei weitere Verfahren eingeleitet. Disney hat bislang keine Lizenzgebühren an InterDigital gezahlt. Der anhaltende Rechtsstreit hat für Premium-Abonnenten in Deutschland bereits zum Wegfall von HDR-Support und temporär auch von 4K-Streaming geführt.
Disney Plus streicht 4K und HDR in Deutschland nach Patenturteil
Disney Plus hat für deutsche Nutzer, darunter auch Premium-Abonnenten, die Streaming-Optionen für 4K UHD und HDR entfernt, wodurch die Wiedergabe auf 1080p SDR beschränkt wird. Auslöser ist ein Patentstreit mit dem US-Unternehmen InterDigital, das vor der Düsseldorfer Kammer des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) eine einstweilige Verfügung erwirkt hat. Bereits zuvor hatten juristische Schritte in München zum Wegfall von Dolby Vision, HDR10+ und 3D-Inhalten geführt. InterDigital fordert eine angemessene Vergütung für die Nutzung fortschrittlicher Videokodierungstechnologien durch Streaming-Dienste. Unterdessen prüft die Verbraucherzentrale Niedersachsen rechtliche Schritte wegen irreführender Werbung und nicht eingehaltener Qualitätsversprechen.
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