Beobachtetes Signal · 29. Okt. 2026 · Market Signal · Quelle: Schibsted · Relevanz: 4/5
Schibsted gewinnt juristischen Etappensieg gegen Meta vor Gericht
Schibsted und mehrere weitere norwegische Medienunternehmen haben einen ersten juristischen Erfolg gegen Meta vor dem Bezirksgericht in Oslo errungen. Das Gericht hat eine umstrittene Klausel in Metas neuen Geschäftsbedingungen vorläufig gestoppt. Diese hätte dem Technologiekonzern weitreichende Rechte zur Erfassung und Nutzung journalistischer Inhalte von den Websites der Publisher einräumen können. Der Fall verdeutlicht den anhaltenden Konflikt zwischen globalen Plattformen und europäischen Verlagen bezüglich des Schutzes geistigen Eigentums, der Datennutzung und fairer Wettbewerbsbedingungen im digitalen Werbe- und Medienmarkt. Die Entscheidung könnte wegweisend für künftige Auseinandersetzungen über die Verwertung von Verlagsinhalten durch KI-Trainingsmodelle und zielgerichtete Werbung sein.
Das Verfahren markiert einen bedeutenden Präzedenzfall für die Durchsetzung von Urheberrechten europäischer Publisher gegenüber US-Tech-Giganten im Zeitalter von datengetriebener Werbung und KI.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Schibsted und norwegische Medienunternehmen erzielen Teilerfolg gegen Meta
- Bezirksgericht Oslo untersagt vorerst umstrittene Klausel in Metas Geschäftsbedingungen
- Schutz vor unautorisierter Sammlung und Nutzung journalistischer Inhalte im Fokus
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EuGH stärkt Verlage: Urteil zu angemessener Vergütung für Online-Dienste
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten Presseverlage einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung einräumen dürfen, wenn Online-Dienste wie Meta oder Google deren Publikationen nutzen. Das Gericht bestätigte damit die italienische Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie, gegen die Meta geklagt hatte. Einschränkungen der Unternehmensfreiheit seien gerechtfertigt, um einen fairen Urheberrechtsmarkt und Medienvielfalt zu fördern. Verlage müssen stets die Möglichkeit haben, die Zustimmung zu verweigern oder eine kostenfreie Nutzung zu gewähren; Plattformen, die keine Inhalte nutzen, werden nicht zur Kasse gebeten. Der Schweizer Verband Schweizer Medien (VSM) wertet das Urteil als Rückenwind für die laufenden Debatten um ein heimisches Leistungsschutzrecht und die Motion Gössi.
Verleger wehren sich gegen Metas neue Bedingungen
Der Schweizer Verlegerverband VSM wehrt sich gegen die neuen Geschäftsbedingungen von Meta, die es dem US-Konzern erlauben würden, journalistische Inhalte von Verlagswebsites ohne ausdrückliche Zustimmung oder Vergütung für KI-Training zu nutzen. Die Verleger unterstützen eine Forderung des Weltverlegerverbands WAN-IFRA, die am 30. Oktober in Kraft tretende Regelung auszusetzen. Obwohl Meta nach Kritik einen ausdrücklichen Hinweis auf KI-Training gestrichen hat, bleibt die Nutzung der Inhalte für KI-Dienste weiterhin möglich. Der VSM drängt auf eine rasche Umsetzung einer Motion von FDP-Ständerätin Petra Gössi, die einen besseren Schutz des geistigen Eigentums vor Missbrauch durch KI verlangt. Insbesondere soll verhindert werden, dass KI-Anbieter urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Zustimmung der Rechteinhaber kommerziell nutzen.
Gard Steiro übernimmt Leitung der Schibsted News Media Division
Gard Steiro gibt seine Ämter als Chefredakteur und Geschäftsführer von VG auf, um die Position des Leiters der News Media Division bei Schibsted zu übernehmen. Bislang hatte Group CEO Siv Juvik Tveitnes den Bereich News Media in Personalunion geleitet, seitdem der Medienkonzern in zwei eigenständige Divisionen strukturiert wurde. Mit der Ernennung von Steiro übergibt sie die operative Gesamtverantwortung für das News-Media-Geschäft an einen erfahrenen Medienmanager, während sie sich künftig stärker auf ihre Rolle als CEO der gesamten Gruppe konzentrieren kann. Schibsted treibt damit die organisatorische Fokussierung seiner publizistischen Einheiten voran.
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