Beobachtetes Signal · 3. Mai 2026 · Policy Update · Quelle: t3n · Relevanz: 3/5 · Sentiment: Negativ
Österreich plant 2-Euro-Paketabgabe für große Online-Händler
Die österreichische Regierung hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der eine Abgabe von rund zwei Euro pro Paket für große Online-Händler vorsieht. Die Maßnahme zielt auf E-Commerce-Akteure ab, die eine Umsatzschwelle von 200 Millionen Euro überschreiten, und soll jährlich etwa 280 Millionen Euro einbringen, um Steuersenkungen und Infrastrukturinvestitionen zu finanzieren. Der Entwurf ist noch nicht Gesetz und soll voraussichtlich ab Oktober eingeführt werden. Unklarheiten bestehen weiterhin hinsichtlich der Umsatzzuweisung auf Marktplätzen, der genauen Berechnungsmethodik und der Definition eines Pakets. Unabhängig davon hat die EU eine Zollgebühr von drei Euro auf Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern beschlossen, die ab dem 1. Juli 2026 greift und den grenzüberschreitenden Handel zusätzlich beeinflusst.
Eine nationale Paketabgabe verändert die Wirtschaftlichkeit im grenzüberschreitenden E-Commerce, erhöht die Kosten für große Plattformen und könnte als Präzedenzfall für andere EU-Märkte dienen.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Das österreichische Kabinett billigte einen Entwurf für eine Paketabgabe von rund zwei Euro durch große Online-Händler.
- Die Regelung zielt auf E-Commerce-Riesen wie Amazon und Zalando ab, deren Umsatz über der diskutierten Schwelle von 200 Millionen Euro liegt.
- Das Gesetz ist noch nicht in Kraft und soll laut Regierungsfahrplan voraussichtlich ab Oktober eingeführt werden.
- Experten schätzen das jährliche Aufkommen auf circa 280 Millionen Euro bei einem geschätzten Volumen von 140 Millionen Paketen in Österreich.
- Zusätzlich hat die EU eine Zollgebühr von drei Euro auf Kleinpakete aus Nicht-EU-Staaten ab dem 1. Juli 2026 beschlossen.
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Österreich beschließt 2-Euro-Paketabgabe für große Online-Händler
Die österreichische Regierung hat eine neue Paketabgabe gebilligt, nach der große Online-Händler künftig rund 2 Euro für jedes nach Österreich gelieferte Paket entrichten müssen. Die Maßnahme zielt ausschließlich auf margenstarke E-Commerce-Akteure ab – im Gespräch ist eine Umsatzschwelle von 200 Millionen Euro –, und soll voraussichtlich im Oktober eingeführt werden. Die Einnahmen sollen teilweise in die Senkung der Lebensmittel-Mehrwertsteuer sowie in Infrastrukturinvestitionen fließen; Experten prognostizieren ein jährliches Aufkommen von rund 280 Millionen Euro bei etwa 140 Millionen Paketen. Ausgenommen sind Click-and-Collect-Dienste sowie lokale Lebensmittel-Lieferdienste. Zahlreiche technische Fragen, darunter die genaue Berechnung der Umsatzgrenze und die Zuordnung von Plattformverkäufen, sind indes noch ungeklärt. Unabhängig davon hat sich die EU auf einen Zoll von 3 Euro für Kleinpakete aus Nicht-EU-Ländern ab dem 1. Juli 2026 geeinigt, um den Wettbewerb mit Billig-Direktimporten fairer zu gestalten.
Österreichs Paketsteuer: Kritik, da Kosten an Verbraucher weitergegeben werden
Die neue österreichische Paketsteuer, die am 1. Oktober 2026 in Kraft trat, belastet große Online-Händler mit 2 Euro netto pro Paket (2,40 Euro inkl. MwSt.). Amazon gibt die Gebühr direkt an die Kunden als eigene Position weiter, während Zalando und Otto sie bei vollständigen Retouren erstatten. Die Steuer betrifft Unternehmen mit über 100 Millionen Euro Jahresumsatz mit Paketen in Österreich, darunter Amazon, Temu, Shein und Zalando. Kritiker, darunter der Handelsverband, argumentieren, dass die Steuer Verbraucher und kleine Unternehmen belastet und möglicherweise 2.800 Arbeitsplätze kostet. Rechtliche Schritte sind geplant, bis hin zu Verfassungs- und EuGH-Klagen. Befürworter sehen die Steuer als Ausgleich zum stationären Handel und zur Finanzierung der MwSt-Senkung auf Grundnahrungsmittel.
EU plant neue Bearbeitungsgebühr für Import-Pakete aus dem Ausland
Die EU hat sich auf die Einführung einer neuen Bearbeitungsgebühr geeinigt, die ab dem 1. November von nationalen Behörden für jedes per Internet bestellte Importprodukt erhoben wird. Die genaue Höhe legt die Europäische Kommission fest. Diese Abgabe kommt zu einer geplanten, temporären Gebühr von 3 Euro für Pakete mit einem deklarierten Wert von bis zu 150 Euro ab Juli hinzu. Die Maßnahmen sind Teil umfassender Reformen, die die derzeitige Zollfreigrenze von 150 Euro nach dem Start einer neuen digitalen EU-Zollplattform – voraussichtlich im Jahr 2028 – vollständig abschaffen. Ziel ist es, die steigenden Handhabungs- und Inspektionskosten durch die Flut billiger grenzüberschreitender Pakete zu decken. Betroffen sind vor allem Marktplätze und Händler wie Shein, Temu, AliExpress und Amazon. Der Handelsverband Deutschland (HDE) lieferte dazu aktuelle Daten zu Paketvolumina und Plattformumsätzen.
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