Frankreich: Verfassungsrat stoppt vorerst Social-Media-Verbot für Unter-15-Jährige
Frankreichs Verfassungsrat hat zentrale Bestandteile eines Gesetzes gekippt, das Nutzern unter 15 Jahren die Registrierung auf bestimmten Social-Media-Plattformen untersagen sollte. Das Gericht begründete die Entscheidung mit einem unzureichenden Schutz der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit sowie ungelösten technischen Hürden bei der zuverlässigen Altersverifikation. Präsident Emmanuel Macron, der die digitale Volljährigkeit ab 15 Jahren forderte, beauftragte Premierminister Sébastien Lecornu mit der Ausarbeitung eines verfassungskonformen Neuentwurfs, der bis Frühjahr 2027 verabschiedet werden soll. Das Urteil verdeutlicht die komplexen Datenschutz- und Implementierungsprobleme robuster Altersprüfungen (etwa ID-Checks, biometrische Verfahren oder Third-Party-Verifikationsdienste). Zudem verschärft es das Risiko einer regulatorischen Fragmentierung innerhalb der EU, während parallel die Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) hinsichtlich Jugendschutz- und Identity-Anforderungen voranschreitet.
- •Frankreichs Verfassungsrat erklärte Kernpunkte des Gesetzes zum Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige für verfassungswidrig.
- •Ausschlaggebend waren Bedenken bezüglich der Kommunikationsfreiheit sowie das Fehlen verlässlicher, datenschutzkonformer Methoden zur Altersverifikation.
- •Präsident Emmanuel Macron plant einen überarbeiteten Gesetzesentwurf, dessen Verabschiedung bis Frühjahr 2027 angestrebt wird.
