Beobachtetes Signal · 16. Juli 2019 · Regulation · Quelle: OnlineMarketing.de · Relevanz: 3/5 · Sentiment: Negativ
Telekom muss StreamOn nach Gerichtsurteil grundlegend anpassen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Zero-Rating-Optionen von Telekoms StreamOn nicht mit der Netzneutralität und den europäischen Roaming-Vorgaben vereinbar sind. Damit bestätigte das Gericht einen früheren Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln im Eilverfahren gegen die Bundesnetzagentur. StreamOn ist ein kostenloses Daten-Add-on, das im Ausland auf das Inklusivvolumen angerechnet wird und im Inland auf bis zu 1,7 Mbps gedrosselt wird, was HD-Streaming verhindert. Die Bundesnetzagentur sah darin einen Verstoss gegen die Netzneutralität und EU-Roaming-Vorschriften. Da es sich um eine unanfechtbare Entscheidung im Eilverfahren handelt, muss die Telekom das Angebot modifizieren, bevor Kunden es weiter nutzen können. Dieser Fall unterstreicht die strikte regulatorische Durchsetzung von Netzneutralitäts- und Roaming-Regeln im deutschen Markt.
Regulatorische Grundsatzentscheidung mit massiven Auswirkungen auf Netzneutralität und Roaming-Vorgaben in einem der wichtigsten europäischen Märkte.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Das OVG NRW stufte Telekoms StreamOn als nicht konform mit Netzneutralität und EU-Roaming ein.
- Die Entscheidung bestätigt den Eilbeschluss des VG Köln im Verfahren Telekom Deutschland gegen Bundesnetzagentur.
- StreamOn ist ein kostenloses Daten-Add-on; Auslandsnutzung wird auf das Inklusivvolumen angerechnet.
- Im Inland drosselt der Dienst auf maximal 1,7 Mbps, wodurch HD-Streaming unterbunden wird.
- Die Telekom muss das Angebot umgestalten, da die unanfechtbare Entscheidung sofortige Anpassungen erfordert.
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Bundesgerichtshof erklärt Netflix-Klausel zu Restguthaben für unzulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 16. April 2026 entschieden, dass eine Klausel in den Gutschein- und Geschenkkartenbedingungen von Netflix unwirksam ist. Die Bestimmung hatte vorgesehen, dass eine Vertragsbeendigung erst nach vollständigem Verbrauch des Restguthabens wirksam wird. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), nachdem das Kammergericht Berlin 2025 noch zugunsten des Streaming-Anbieters entschieden hatte. Der BGH stufte Streaming-Verträge als Dienstverträge ein und wendete die Regel an, dass Verbraucherverträge eine maximale Bindungsdauer von zwei Jahren nicht überschreiten dürfen. Die Klausel benachteilige Kunden unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Netflix muss seine Bedingungen anpassen. Das Grundsatzurteil hat branchenweite Relevanz und dürfte auch für andere Subscription-Modelle und Streaming-Dienste in Deutschland Konsequenzen haben.
Bundesnetzagentur ermöglicht Preisminderungen bei langsamen Mobilfunknetzen
Die Bundesnetzagentur hat eine verbindliche Verfügung mit Test- und Messkriterien erlassen, die es Verbrauchern erstmals praktisch ermöglichen, bei unzureichenden Mobilfunkgeschwindigkeiten Preisminderungen oder Sonderkündigungen durchzusetzen. Das bereits seit Dezember 2021 rechtlich verankerte Minderungsrecht war bislang mangels bindender Messvorgaben kaum anwendbar. Ab sofort können Nutzer über die offizielle Breitbandmessung-App Geschwindigkeitsdefizite dokumentieren. Ein entsprechender Entwurf aus dem Jahr 2024 definiert gebietsspezifische Abweichungsschwellen sowie Mindestmessanforderungen über mehrere Tage hinweg. Während Verbraucherschützer die Schwellenwerte als zu kulant kritisieren, bemängeln Branchenverbände die Messmethodik als unpraktikabel und fehleranfällig. Netzbetreiber wie die Deutsche Telekom kündigen eine sorgfältige Prüfung eingereichter Messprotokolle an. Diese regulatorische Entwicklung stärkt die Verbraucherrechte im Telekommunikationssektor massiv und dürfte künftig zu einem Anstieg von Service-Level-Streitigkeiten sowie Wechselraten führen.
German Court Deems DAZN Price Hikes Unlawful
The Higher Regional Court of Hamm (OLG Hamm) ruled that DAZN's price increase clauses are 'intransparent and inappropriate' in a preliminary assessment. The case, brought by the Federation of German Consumer Organisations (VZBV), challenges DAZN's 2021 and 2022 price hikes for existing subscribers—including a jump from €14.99 to €29.99 per month. The court stated the terms were incomprehensible to consumers. A final ruling is scheduled for November 18, 2026. The OLG Munich already ruled a similar increase invalid, with the case now pending at the Federal Court of Justice.
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