Beobachtetes Signal · 4. Sept. 2026 · Policy Update · Quelle: persoenlich.com News · Relevanz: 3/5 · Sentiment: Negativ

Ringier zieht nach Urteil zu Gewinnherausgabe vor Bundesgericht

Zusammenfassung des Signals

Die Schweizer Mediengruppe Ringier hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts Zug eingelegt. Dieses hatte das Unternehmen zur Herausgabe von rund 140.000 Franken an Gewinnen verurteilt, die durch vier Artikel im Boulevardblatt Blick generiert wurden, welche die Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verletzten. Die Vorinstanz hatte die Summe ursprünglich auf gut 309.000 Franken festgesetzt, die jedoch nach revidierten Berechnungen der Online- und Print-Werbeumsätze vom Obergericht reduziert wurde. Spiess-Hegglin verzichtete auf eine eigene Beschwerde und erklärte, das Bundesgericht werde die Gewinnherausgabe lediglich verzögern. Der Rechtsstreit geht auf Blick-Berichte über ein Ereignis im Jahr 2014 zurück, bei dem Ringier eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte einräumte. Spiess-Hegglin deutete an, womöglich gegen 167 weitere Artikel rechtlich vorzugehen, was zu erheblich höheren Forderungen führen könnte.

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Hohe Konfidenz

Ein wegweisendes juristisches Verfahren für Schweizer Medienhäuser zur Gewinnabschöpfung bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, das weitreichende Präzedenzwirkungen für finanzielle Haftungsrisiken im Verlagswesen haben kann.

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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz

  • Ringier hat Beschwerde gegen das Obergerichts-Urteil vom 19. Juni 2026 beim Bundesgericht eingereicht.
  • Das Obergericht Zug verurteilte Ringier zur Herausgabe von 139.228 Franken plus Zinsen aus vier Blick-Artikeln.
  • Die Vorinstanz hatte die Gewinnherausgabe ursprünglich auf 309.531 Franken beziffert.
  • Spiess-Hegglin verzichtete auf Beschwerde und sieht das Bundesgericht lediglich als Verzögerung.
  • Spiess-Hegglin kündigte an, Forderungen für über 167 Blick-Artikel zu prüfen, was potenziell massive Nachforderungen nach sich zieht.

Verknüpfte Unternehmen

2 verknüpfte Unternehmen

“Ringier has appealed the Zug High Court's profit surrender ruling to the Federal Supreme Court....”

“The profit surrender concerns four articles published by Blick that violated Spiess-Hegglin's personality rights....”

Primäre Quellenbasis & Herkunftsnachweis
Verifizierter Herkunftsnachweis
Primärquelle: persoenlich.com News•Veröffentlicht: 4. Sept. 2026
Ursprünglicher Berichttitel: “Ringier: Bundesgericht befindet über Gewinnherausgabe”

Verwandte Marktsignale & Trends

Aktuelle verifizierte Unternehmensentwicklungen und Deal-Aktivitäten in diesem Marktsegment.

Publisher & Media Owner24. Juni 2026

Schweizer Gericht verurteilt Ringier zur Gewinnherausgabe

Ein Schweizer Berufungsgericht hat bestätigt, dass das Medienunternehmen Ringier Gewinne aus einer Berichterstattung herausgeben muss, die als Verletzung von Persönlichkeitsrechten eingestuft wurde. Die ursprüngliche Summe von 309.000 CHF wurde dabei auf 140.000 CHF reduziert. Geklagt hatte Jolanda Spiess-Hegglin wegen einer Artikelserie der Blick-Gruppe aus dem Dezember 2014. Ringier-CEO Ladina Heimgartner hatte das erstinstanzliche Urteil zuvor als »theoretischen Todesstoß für den freien Journalismus« bezeichnet. Nach dem Entscheid der zweiten Instanz schlug das Unternehmen jedoch leisere Töne an und erklärte, der Betrag liege nach wie vor »signifikant über dem tatsächlichen Gewinn«. In dem Bericht wird angemerkt, dass die Gewinnabschöpfung im Schweizer Recht fest verankert ist und das Bundesgericht derartige Beträge nur selten neu berechnet. Das Urteil setzt einen beachtlichen Präzedenzfall für medienrechtliche Risiken im Verlagswesen.

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Publisher & Media Owner11. Juni 2026

Basler Zeitung und Wirtschaftskammer beenden achtjährigen Rechtsstreit mit Vergleich

Die Basler Zeitung, Teil von Tamedia, und die Wirtschaftskammer Baselland haben nach acht Jahren einen medienrechtlichen Streit durch einen Vergleich beigelegt. Der Konflikt ging auf kritische Artikel aus dem Jahr 2018 über die Kammer und deren Direktor Christoph Buser zurück. Der im Blatt veröffentlichte Vergleich hält fest, dass die Kammer und Buser anerkennen, dass die kritische Berichterstattung im Rahmen der Medienfreiheit grundsätzlich zulässig war. Im Gegenzug räumt die Zeitung ein, dass sie teilweise zu weit gegangen ist, Persönlichkeitsrechte verletzt hat, und spricht eine Entschuldigung aus. Der Fall umfasste zwei parallele Verfahren durch alle Instanzen bis vor das Bundesgericht und erzeugte laut Tamedia über tausend Seiten an Rechtsschriften. BaZ-Chefredakteurin Nina Jecker betonte, das Ergebnis bestätige das Recht auf kritische Recherchen, unterstreiche jedoch gleichzeitig die Notwendigkeit journalistischer Sorgfalt.

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Publisher & Media Owner27. Mai 2026

TX Group gewinnt Berufungsverfahren vor Waadtländer Kantonsgericht gegen Pascal Broulis

Das Kantonsgericht Waadt hat eine Berufung des ehemaligen Waadtländer Staatsrats Pascal Broulis gegen die Zürcher TX Group abgewiesen. Es urteilte, dass die umstrittenen Artikel des Tages-Anzeigers aus den Jahren 2018 bis 2019 sachlich korrekt waren und unter die zulässige journalistische Berichterstattung fallen. Das zweitinstanzliche Urteil vom 30. April wurde von der TX Group am 27. Mai 2026 kommuniziert. Broulis, der in erster Instanz im Februar 2025 noch Recht erhalten hatte, will den Fall vor das Schweizerische Bundesgericht weiterziehen. Die Artikel betrafen unter anderem angebliche steuerliche Vorteile, Russlandreisen und potenzielle Interessenkonflikte von Broulis. Das Waadtländer Gericht betonte das öffentliche Interesse an der Kontrolle von Politikern und wertete die Berichterstattung als durch die Pressefreiheit geschützt. Die Rechtsvertretung der TX Group und der Journalisten bezeichnete das Urteil als wichtiges Signal für den investigativen Journalismus in der Schweiz.

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