Beobachtetes Signal · 12. Mai 2026 · Policy Update · Quelle: persoenlich.com News · Relevanz: 3/5 · Sentiment: Neutral
Ein Jahr SRG-VSM-Abkommen: Bilanz fällt stark eingeschränkt aus
Ein Jahr nach der Unterzeichnung des viel beachteten Rahmenvertrags zwischen der SRG und dem Verlegerverband VSM am 15. Mai 2025 zur Stärkung des Schweizer Medienmarkts ist die Umsetzung überschaubar. Im Dezember 2025 äußerte die Wettbewerbskommission (Weko) kartellrechtliche Bedenken und strich mehrere Passagen. Zu den wenigen realisierten Maßnahmen gehören die Bereitstellung von Audio- und Videomaterial an Privatmedien seit Februar 2026 sowie eine Regelung für die Online- und Social-Media-Vermarktung ab dem 1. April 2026. Der VSM hält dennoch am Vertrag fest und verweist auf konstruktive Gespräche, während grosse Verlage wie Tamedia (TX Group) und CH Media weitergehende Einschränkungen für die SRG fordern. Angesichts des anhaltenden Marktdrucks könnten künftige Hebel wie die SRG-Konzessionserneuerung für weitere Anpassungen genutzt werden.
Die Vereinbarung zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Verlegern beeinflusst Werbebudgets, Publisher-Monetarisierung und die Marktstruktur in der Schweiz. Da die Weko den Geltungsbereich stark beschnitten hat, sind die Auswirkungen vor allem für den lokalen Werbemarkt und regulatorische Präzedenzfälle relevant.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- SRG und VSM unterzeichneten am 15. Mai 2025 am SwissMediaForum einen strategischen Rahmenvertrag.
- Die Wettbewerbskommission (Weko) intervenierte im Dezember 2025 aus Kartellrechtsgründen und strich zentrale Bestimmungen.
- Teilumsetzungen: SRG liefert seit Februar 2026 Audio- und Videomaterial; Online- und Social-Media-Vermarktungsregeln gelten seit dem 1. April 2026.
- Der VSM bewertet die Unterschrift im Nachhinein trotz der Einschränkungen positiv und setzt auf den Dialog.
- Grosse Verlagshäuser wie Tamedia (TX Group) und CH Media fordern weiterhin substanzielle Beschränkungen des SRG-Angebots.
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VSM: Verlegerverband beschließt neues Branchenabkommen gegen externe Bedrohungen
Der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) hat an seiner Mitgliederversammlung am 7. Mai 2026 ein neues Branchenabkommen mit der Gewerkschaft Syndicom und dem Berufsverband Impressum mit deutlicher Mehrheit von 73 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Vereinbarung zielt darauf ab, einheitliche Mindestarbeitsbedingungen für rund 4.000 redaktionelle und technische Mitarbeitende in privaten deutschsprachigen Schweizer Medienhäusern zu etablieren. Sie tritt in Kraft, sobald Verleger, die drei Viertel der betroffenen Belegschaft repräsentieren, unterzeichnet haben. Während Syndicom das Abkommen bereits ratifiziert hat und Impressum Zustimmung signalisierte, verbleiben Freiberufler auf Basis von Einzelverträgen. Ähnliche Regelungen existieren bereits in der Romandy, während der Tessiner Verband Media Svizzeri den Vorschlag zeitnah prüfen wird. Die VSM-Führung betonte, dass das auf drei Jahre bis 2029 befristete Abkommen die Verlässlichkeit und Attraktivität des Journalismus angesichts sinkender Mediennutzung, rückläufiger Werbeumsätze und ungelöster KI-Urheberrechtsfragen stärken soll.
SRG-Trägerschaft fordert weiterhin Vollprogramm in neuer Konzession ab 2029
Die Regionalgesellschaft SRG Bern Freiburg Wallis hat eine Resolution verabschiedet, die Bund und Parlament auffordert, der SRG in der ab dem 1. Januar 2029 gültigen Konzession weiterhin einen umfassenden Service-public-Auftrag zu sichern. Das Gremium lehnt Vorschläge ab, das Mandat auf Information, Kultur und Bildung zu beschränken. Sport und Unterhaltung müssten integraler Bestandteil des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrags bleiben, da sie essenziell für Reichweite und nationalen Zusammenhalt seien. Neben einer starken regionalen Verankerung und dem Erhalt der sprachregionalen Vielfalt verlangt die Trägerschaft eine auskömmliche Finanzierung inklusive Teuerungsausgleich ab 2029. Zudem spricht sie sich entschieden gegen neue Kontrollorgane mit erweiterten Sanktionskompetenzen jenseits der bestehenden Ombudsstellen und der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) aus.
Bakom-Studie: SRG soll im Online-Bereich mehr Freiheiten erhalten
Das Schweizer Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat einen Ländervergleich zu öffentlich-rechtlichen Online-Mandaten veröffentlicht, der für erweiterte digitale Spielräume der SRG plädiert. Die von Sabrina Heiland und Manuel Puppis (Universität Freiburg) verfasste Studie analysiert die Schweizer Nachbarländer, Großbritannien, Belgien, Irland sowie nordische Staaten. Das Ergebnis: Lediglich Deutschland, Österreich und Belgien schränken Online-Textangebote öffentlich-rechtlicher Sender spürbar ein. Finnland begrenzte reine Textbeiträge bei Yle erst nach einer Verlegerbeschwerde bei der EU-Kommission. Die Autoren empfehlen eine technologieneutrale Definition des Leistungsauftrags, die Verankerung technischer Innovationen in der Konzession sowie den Ausbau der SRG zu einer digitalen Plattform im Sinne eines «Public Open Space». Die öffentliche Vernehmlassung zur neuen SRG-Konzession ist für das Frühjahr 2027 geplant, der finale Beschluss wird für Mitte 2028 erwartet.
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