Beobachtetes Signal · 14. Jan. 2021 · Regulation · Quelle: OnlineMarketing.de · Relevanz: 3/5 · Sentiment: Negativ
Manipulativ und komplex: Amazon wegen Prime-Kündigungsprozesses verklagt
Amazon gerät wegen seines Kündigungsprozesses für Prime international ins Visier von Verbraucherschützern und Aufsichtsbehörden. Der Norwegische Verbraucherrat (NCC) wirft dem Konzern vor, Abonnenten durch manipulative und undurchsichtige Prozesse vom Verlassen des Dienstes abzuhalten. Laut NCC zwingt eine sechsseitige Strecke mit irreführenden Symbolen und Warnhinweisen Nutzer durch ein künstlich erschwertes Verfahren. Eine EU-weite Klage wurde eingereicht, während in den Vereinigten Staaten Public Citizen und die Federal Trade Commission (FTC) gemeinsam Beschwerde einlegten. Ähnliche Bedenken wurden auch von Verbraucherschutzorganisationen in Frankreich, Dänemark, Deutschland, Griechenland und der Schweiz geäußert. Amazon verteidigte den Prozess als unkompliziert und betonte, dass die Benutzeroberfläche alle Vorteile transparent darstelle. Eine NCC-Umfrage zeigte jedoch, dass rund ein Viertel von 1.000 Befragten konkrete Probleme beim Kündigen hatte. Der Ausgang dieser Verfahren ist derzeit noch offen.
Behördliche und rechtliche Untersuchungen zu den Kündigungsprozessen einer großen E-Commerce-Plattform in mehreren Jurisdiktionen (EU und USA).
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Der Norwegische Verbraucherrat (NCC) hat in der EU Klage gegen Amazons Prime-Kündigungsprozess eingereicht.
- Eine NCC-Umfrage ergab, dass 25 % von 1.000 Befragten Schwierigkeiten bei der Kündigung von Amazon Prime hatten.
- Public Citizen und die Federal Trade Commission reichten in den USA eine Beschwerde ein.
- Verbraucherschutzgruppen in Frankreich, Dänemark, Deutschland, Griechenland und der Schweiz kritisierten die Kündigungspraxis.
- Amazon betonte, dass die Kündigung einfach sei und die Benutzeroberfläche eine vollständige Übersicht der Vorteile biete.
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Australische Wettbewerbsbehörde ACCC verklagt Amazon wegen Prime-Vertragsklauseln
Die australische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde ACCC hat ein Gerichtsverfahren gegen die australische Tochtergesellschaft von Amazon eingeleitet. Grund dafür sind mutmaßlich unfaire Vertragsbedingungen in Prime-Abonnements, die es dem Konzern ermöglicht haben, Werbung in Prime Video einzuführen. Laut ACCC wurden die beanstandeten Klauseln zwischen November 2023 und August 2025 verwendet. Mehr als eine Million australische Jahresabonnenten von Prime waren demnach gezwungen, entweder Werbung zu akzeptieren oder ab Juli 2024 monatlich 2,99 Australische Dollar für eine werbefreie Option zu zahlen. Die Regulierungsbehörde fordert nun Entschädigungen für Verbraucher, Geldstrafen, die Übernahme der Verfahrenskosten sowie gerichtliche Feststellungen. Amazon Australia erklärte, man prüfe den Fall und habe während der Ermittlungen konstruktiv mit der ACCC kooperiert, um die Angelegenheit aufzuklären.
Schlechte User Experience im Subscription-Marketing ist meist kalkulierte Geschäftsentscheidung
Diese Analyse zeigt auf, dass negative User Experiences – insbesondere bei der Kündigung von Abonnements – keine Designfehler, sondern bewusste unternehmerische Entscheidungen sind. Produktteams optimieren Kennzahlen gezielt auf Akquise und Retention, wodurch asymmetrische Funnels entstehen: Der Beitritt ist leicht, der Austragungsprozess bewusst komplex. Als Paradebeispiel dient der intern bei Amazon als „Iliad Flow“ bezeichnete Kündigungsdschungel für Prime-Kunden, belegt durch Dokumente aus FTC-Verfahren. Zudem werden branchenweite Regulierungsdaten zu Dark Patterns, Kartellstrafen gegen Player wie Amazon, Epic Games, Google/YouTube und HelloFresh sowie der Vorstoß der US-FTC zur „Click-to-Cancel“-Regel beleuchtet. Der Autor plädiert dafür, Dark Patterns nicht als UX-Mängel, sondern als geschäftliches Risiko, Vertrauensverlust und juristische Haftungsfrage in der Governance zu verankern.
Prime Video: 220.000 deutsche Kunden klagen gegen Amazons Werbemodell
Amazon sieht sich mit einer groß angelegten Sammelklage von rund 220.000 deutschen Prime-Video-Kunden konfrontiert. Hintergrund ist die Einführung von Werbung im Standardabonnement sowie eine zusätzliche monatliche Gebühr von 2,99 Euro für die werbefreie Weiternutzung. Die von der Verbraucherzentrale Sachsen nach dem Verbraucherrechte-Durchsetzungsgesetz eingereichte Klage wird am 19. Mai 2026 vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht verhandelt. Im Kern geht es um die Frage, ob Amazon ein ursprünglich als werbefrei vermarktetes Abonnement einseitig anpassen und bepreisen darf. Ein früheres, nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts München I stufte den Aufpreis bereits als rechtswidrig ein. Bei einem Erfolg der Klage drohen dem Konzern erhebliche Schadenersatzforderungen. Amazon weist die Vorwürfe zurück und betont die rechtzeitige Information der Kunden.
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