Beobachtetes Signal · 18. Mai 2026 · Petition · Quelle: persoenlich.com News · Relevanz: 2/5 · Sentiment: Neutral

Heidi.news startet Petition gegen SLAPP-Klagen nach Sberbank-Berichterstattung

Zusammenfassung des Signals

Das Westschweizer Online-Medium Heidi.news sieht sich nach einem Artikel über die Schweizer Tochtergesellschaft der sanktionierten russischen Sberbank mit einer Klagewelle konfrontiert. Der Verlag berichtet von 39 Anträgen auf superprovisorische Verfügungen, mit denen die Berichterstattung unterbunden werden soll, und hat eine Petition für ein Schweizer Anti-SLAPP-Gesetz ins Leben gerufen. Chefredakteur Serge Michel verteidigte die Redaktion und betonte, man habe nichts Rechtswidriges publiziert und werde sich vor Gericht zur Wehr setzen. Für Mai und Juni sind demnach neun Anhörungen angesetzt, die ersten beiden fanden am Montag statt. Der Artikel verweist darauf, dass das Schweizer Parlament die rechtlichen Hürden für vorsorgliche Massnahmen im Jahr 2023 gesenkt hat, und nennt weitere Medien wie RTS, Le Temps, Blick und Gotham City als Zielscheiben ähnlicher juristischer Interventionen.

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Rechtlicher Druck auf Verlage tangiert zwar die Pressefreiheit und das redaktionelle Risikomanagement, stellt jedoch primär eine nationale medien- und rechtspolitische Entwicklung dar und ist für die globale AdTech- und MarTech-Branche nicht direkt marktrelevant.

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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz

  • Heidi.news verzeichnet 39 Anträge auf superprovisorische Verfügungen im Zusammenhang mit einem Artikel über die Sberbank-Schweiz-Tochter.
  • Das Medium startete eine Petition zur Einführung eines Schweizer Anti-SLAPP-Gesetzes.
  • Chefredakteur Serge Michel kündigte an, sich gerichtlich zu verteidigen und betonte die rechtliche und ethische Integrität der Publikation.
  • Neun Gerichtstermine sind für Mai und Juni angesetzt, wobei die ersten beiden am Montag stattfanden.
  • Das Schweizer Parlament senkte 2023 die Hürden für vorsorgliche Massnahmen; auch andere Medien wie RTS, Le Temps, Blick und Gotham City waren bereits betroffen.
Primäre Quellenbasis & Herkunftsnachweis
Verifizierter Herkunftsnachweis
Primärquelle: persoenlich.com News•Veröffentlicht: 18. Mai 2026
Ursprünglicher Berichttitel: “Slapp: Heidi.news wehrt sich mit Petition gegen Klageflut”

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Publisher & Media Owner24. Juli 2026

Bundesgericht ordnet Anklage gegen Inside-Paradeplatz-Gründer Lukas Hässig an

Das Schweizerische Bundesgericht hat entschieden, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Journalisten und Inside-Paradeplatz-Gründer Lukas Hässig wegen angeblicher Verletzung des Bankgeheimnisses erheben muss. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen im Dezember 2025 eingestellt, doch das Gericht gab einer Beschwerde von Beat Stocker statt und wies den Fall zur Anklageerhebung zurück. Der Rechtsstreit geht auf einen Artikel von Inside Paradeplatz aus dem Jahr 2016 zurück, in dem behauptet wurde, Pierin Vincenz habe 2015 eine Zahlung von 2,9 Millionen Franken im Zusammenhang mit der Raiffeisen-Übernahme von Investnet erhalten. Die Verfahren gegen Pierin Vincenz und seinen Geschäftspartner Beat Stocker laufen weiterhin, und für August 2026 sind zusätzliche Gerichtstermine angesetzt.

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Legal4. Sept. 2026

Ringier zieht nach Urteil zu Gewinnherausgabe vor Bundesgericht

Die Schweizer Mediengruppe Ringier hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts Zug eingelegt. Dieses hatte das Unternehmen zur Herausgabe von rund 140.000 Franken an Gewinnen verurteilt, die durch vier Artikel im Boulevardblatt Blick generiert wurden, welche die Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verletzten. Die Vorinstanz hatte die Summe ursprünglich auf gut 309.000 Franken festgesetzt, die jedoch nach revidierten Berechnungen der Online- und Print-Werbeumsätze vom Obergericht reduziert wurde. Spiess-Hegglin verzichtete auf eine eigene Beschwerde und erklärte, das Bundesgericht werde die Gewinnherausgabe lediglich verzögern. Der Rechtsstreit geht auf Blick-Berichte über ein Ereignis im Jahr 2014 zurück, bei dem Ringier eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte einräumte. Spiess-Hegglin deutete an, womöglich gegen 167 weitere Artikel rechtlich vorzugehen, was zu erheblich höheren Forderungen führen könnte.

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Publisher & Media Owner11. Juni 2026

Basler Zeitung und Wirtschaftskammer beenden achtjährigen Rechtsstreit mit Vergleich

Die Basler Zeitung, Teil von Tamedia, und die Wirtschaftskammer Baselland haben nach acht Jahren einen medienrechtlichen Streit durch einen Vergleich beigelegt. Der Konflikt ging auf kritische Artikel aus dem Jahr 2018 über die Kammer und deren Direktor Christoph Buser zurück. Der im Blatt veröffentlichte Vergleich hält fest, dass die Kammer und Buser anerkennen, dass die kritische Berichterstattung im Rahmen der Medienfreiheit grundsätzlich zulässig war. Im Gegenzug räumt die Zeitung ein, dass sie teilweise zu weit gegangen ist, Persönlichkeitsrechte verletzt hat, und spricht eine Entschuldigung aus. Der Fall umfasste zwei parallele Verfahren durch alle Instanzen bis vor das Bundesgericht und erzeugte laut Tamedia über tausend Seiten an Rechtsschriften. BaZ-Chefredakteurin Nina Jecker betonte, das Ergebnis bestätige das Recht auf kritische Recherchen, unterstreiche jedoch gleichzeitig die Notwendigkeit journalistischer Sorgfalt.

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