Beobachtetes Signal · 14. Juli 2026 · Regulatory Decision · Quelle: DWDL · Relevanz: 4/5 · Sentiment: Negativ
ZAK stuft KI-Suchmaschinen und Chatbots als Medieninbieter ein
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat in wegweisenden Verfahren – geleitet von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und der mabb – entschieden, dass KI-Suchmaschinen und Chatbots wie Google und Perplexity als Inhalteanbieter dem deutschen Medienrecht unterliegen. Gestützt auf ein Rechtsgutachten kam die ZAK zu dem Schluss, dass KI-generierte Antworten als Eigeninhalte gelten. Folglich greift das Haftungsprivileg für Intermediäre gemäß dem EU Digital Services Act (DSA) nicht, wodurch grosse Plattformen für ihre Ausgaben haften. Die Beschlüsse verlangen eine transparente Offenlegung der Link-Auswahl zur Sicherung der journalistischen Vielfalt. Betroffene Anbieter können rechtliche Schritte einleiten; der Artikel wurde am 14. Juli 2026 veröffentlicht.
Diese regulatorische Einstufung bricht das DSA-Haftungsprivileg für KI-Suchen, was US-Plattformen zu massiven Anpassungen bei der Transparenz und der Darbietung von Inhalten zwingt und weitreichende Folgen für Publisher sowie die werbliche Auffindbarkeit hat.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- ZAK ordnet KI-Angebote von Google und Perplexity als Inhalteanbieter nach deutschem Medienrecht ein.
- Auf Basis eines Gutachtens sind KI-Antworten Eigeninhalte, weshalb das DSA-Haftungsprivileg für Intermediäre entfällt.
- Verfahren wurden von den Landesmedienanstalten MA HSH und mabb geleitet.
- ZAK fordert transparente Offenlegung der Link-Auswahl zur Wahrung der journalistischen Vielfalt.
- Betroffene Anbieter haben das Recht auf rechtliche Schritte; Veröffentlichung am 14.07.2026.
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3 verknüpfte Unternehmen“ZAK issued orders against the AI offerings of Google and Perplexity, finding they fall under German media law....”
“ZAK issued orders against the AI offerings of Google and Perplexity, finding they fall under German media law....”
Ontologie & Marktkonzepte
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EU stuft ChatGPT unter dem Digital Services Act als Suchmaschine ein
Die EU-Kommission hat ChatGPT im Rahmen des Digital Services Act offiziell als sehr große Online-Suchmaschine eingestuft. Diese Entscheidung verleiht den Forderungen des Verbands Schweizer Medien (VSM) nach einer Urheberrechtsreform neuen Auftrieb. Der VSM argumentiert, dass generative KI-Chatbots zunehmend direkte Antworten statt weiterführender Links liefern, wodurch Publishern essenzieller Traffic und Werbeeinnahmen entzogen werden – über 99 % der Nutzer klicken bei KI-Antworten nicht mehr auf die Quell-Links. Der Verband fordert daher ein technologieneutrales Leistungsschutzrecht, das KI-Anbieter zur Vergütung journalistischer Inhalte verpflichtet. Flankiert wird diese Entwicklung durch die deutsche Medienanstalt ZAK, die das Medienrecht auf KI-Suchdienste anwendet und bereits Beschlüsse gegen Google und Perplexity fasste. Zeitgleich prüft das Schweizer Parlament die Auswirkungen von KI auf Suchmaschinen und Plattformen.
Gegenläufige Urteile: Haftung von Plattformen für KI-Inhalte im Fokus
Ein Gastkommentar des Rechtsanwalts Emanuel H. Burkhardt von der Rödl Rechtsanwaltsgesellschaft auf HORIZONT beleuchtet aktuelle, divergierende Gerichtsentscheidungen zur Plattformhaftung für KI-generierte Inhalte. Im Mittelpunkt steht ein wegweisendes Urteil des Landgerichts München I, das Google für fehlerhafte KI-Antworten in seiner Suchfunktion haftbar macht, während andere Gerichte zu abweichenden Einschätzungen gelangten. Der Beitrag erinnert daran, dass Google seine KI-gestützten Suchzusammenfassungen unter der Bezeichnung „Übersicht mit KI“ Ende März 2025 eingeführt hat. Dabei werden die aktuelle rechtliche Gemengelage sowie die weitreichenden Implikationen für die Verantwortlichkeit bei automatisiert erzeugten Informationen analysiert. Dies betrifft insbesondere die strategische Ausrichtung von Suchmaschinen, die Content-Moderation sowie regulatorische Compliance-Anforderungen innerhalb des gesamten Werbe- und Publishing-Ökosystems.
Deutsches Gericht: Google haftet direkt für falsche AI Overviews
Das Landgericht München I hat in einer einstweiligen Verfügung vom 28. Mai 2026 (Az. 26 O 869/26) entschieden, dass Google für falsche Behauptungen in AI Overviews haftbar ist. Das Gericht stellte fest, dass sich KI-generierte Suchzusammenfassungen grundlegend von klassischen Suchergebnissen unterscheiden, da sie Informationen eigenständig synthetisieren und umformulieren. Teilweise waren diese Aussagen in den verlinkten Quellen gar nicht enthalten, womit sie als eigene Behauptungen von Google gelten. Das Argument, Nutzer könnten Angaben über Quellen verprüfen, lehnte das Gericht ab. Google wurde untersagt, vergleichbare Falschaussagen zu wiederholen, und muss 80 Prozent der Kosten tragen. Das Urteil senkt die Hürde für Unterlassungsansprüche von Verlagen gegen defamatory KI-Inhalte und hat potenziell internationale Signalwirkung für die Plattform-Governance im Bereich Search.
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