Beobachtetes Signal · 13. Aug. 2026 · Regulation · Quelle: Retail-News · Relevanz: 4/5 · Sentiment: Neutral
EU-Greenwashing-Richtlinie EmpCo bedroht Altbestände im Handel
Die EU-Richtlinie EmpCo (Richtlinie (EU) 2024/825) verschärft ab dem 27. September 2026 die Vorgaben für umweltbezogene Werbeaussagen drastisch. Händler warnen davor, dass bereits produzierte Waren und Verpackungen mit künftig unzulässigen Umweltaussagen ihre Verkehrsfähigkeit verlieren könnten. Dies führt zu erheblichen logistischen sowie steuerlichen Hürden und droht in der Vernichtung gebrauchsfähiger Bestände zu enden. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) fordert daher rechtssichere Abverkaufsfristen für Bestandsüberhänge sowie klare steuerliche Rahmenbedingungen für unbürokratische Sachspenden. Österreich dient mit einer dreijährigen Übergangsfrist für bestimmte zivilrechtliche Ansprüche als alternatives Modell. Um Risiken wie drohende Umsatzsteuernachzahlungen bei Spenden abzuwenden, sollten Unternehmen betroffene Bestände, Verpackungen und Marketingmaterialien vor dem Stichtag umfassend auditieren.
Die Richtlinie reguliert produktbezogene Umweltaussagen neu und zwingt Händler zu kurzfristigen Anpassungen in Marketing, Packaging und Bestandsmanagement. Bei fehlenden Übergangsfristen drohen erhebliche Compliance-, Steuer- und Abschreibungsrisiken für den gesamten Retail- und E-Commerce-Sektor.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) verschärft die Kriterien für Umweltwerbung und verbietet pauschale oder kompensationsbasierte Klimaversprechen auf Produkten.
- Die EmpCo-Vorgaben treten EU-weit am 27. September 2026 verbindlich in Kraft.
- Der bevh warnt vor unnötiger Vernichtung von Neuware und fordert Abverkaufsfristen sowie steuerliche Klarheit für Sachspenden.
- Österreich hat im Rahmen der EmpCo-Umsetzung eine dreijährige Übergangsfrist für ausgewählte zivilrechtliche Ansprüche etabliert.
- Die innatura gGmbH wird als operativer Intermediär für die gesetzeskonforme Verteilung von Sachspenden hervorgehoben.
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Ontologie & Marktkonzepte
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EU-Richtlinie EmpCo: Hersteller überkleben und entfernen Umweltaussagen auf Verpackungen
Die strengere EU-Verbraucherschutzrichtlinie EmpCo (Empowering Consumers for the Green Transition) tritt am 27. September 2026 verbindlich in Kraft. Zahlreiche Hersteller passen bereits jetzt Verpackungen, Websites und Werbekampagnen an, um den neuen, restriktiven Vorgaben gegen Greenwashing zu entsprechen. Viele Unternehmen überkleben oder entfernen frühere Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen präventiv, um Abmahnungen und rechtliche Risiken zu vermeiden. Der Branchenbericht verdeutlicht die erheblichen operativen Compliance-Kosten, die durch diese Umstellungen für Konsumgüterhersteller entstehen. Als prominentes Fallbeispiel gilt Ritter Sport: Das Unternehmen überklebte auf Schokoladenverpackungen das Siegel für „100 % zertifiziert nachhaltigen Kakaobezug“ kurzfristig mit einer reinen Gewichtsangabe. Die Anpassungswelle verdeutlicht den massiven Druck auf FMCG-Marken zur lückenlosen Nachweisbarkeit ihrer Werbeversprechen.
EU verschärft Regeln gegen Greenwashing ab September 2026
Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue EU-Verbraucherschutzregeln gegen Greenwashing und zur Produkthaltbarkeit. Die EmpCo-Richtlinie, umgesetzt im deutschen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), schränkt vage Umweltaussagen wie „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ ein, sofern sie nicht durch belastbare Belege gestützt werden. Kompensationsbasierte Klimaneutralitätsaussagen gelten nun als irreführend. Selbsterstellte Öko-Siegel sind verboten, wenn sie nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlicher Stelle festgesetzt wurden. Zukunftsvorhersagen müssen durch realistische, messbare und überprüfbare Pläne untermauert werden. Zusätzlich standardisiert die EU Kennzeichnungen für erweiterte Haltbarkeitsgarantien und Reparierbarkeitsinformationen bei Elektronik und Haushaltsgeräten. Verbraucher sollen so mehr Klarheit über Nachhaltigkeit und Langlebigkeit erhalten, jedoch hängt die Wirkung von der Durchsetzung ab.
Greenwashing-Verbot: Deutschland und Österreich erhalten Übergangsfristen
Die EU-Richtlinie EmpCo, die unbelegte grüne Werbeversprechen verbietet, tritt am Wochenende in Kraft. Deutschland und Österreich haben Übergangsfristen eingeführt, was für Kontroversen sorgt. Der Bundestag hat eine Änderung des UWG beschlossen, die Abmahnungen wegen EmpCo-Verstößen für zwei Jahre unter den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stellt. Österreich erlaubt, dass bereits produzierte Waren bis zu drei Jahre lang mit ihren bisherigen Umweltaussagen verkauft werden dürfen. Greenpeace Österreich und ÖKOBÜRO haben bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen die österreichische Umsetzung eingelegt, da die dreijährige Übergangsfrist in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen sei. Die Kommission muss nun prüfen, ob die nationalen Sonderwege mit der Richtlinie vereinbar sind.
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