Beobachtetes Signal · 9. Apr. 2019 · Regulation · Quelle: OnlineMarketing.de · Relevanz: 2/5 · Sentiment: Neutral
Axel Springer verklagt Eyeo erneut wegen Adblock Plus
Axel Springer hat eine neue Urheberrechtsklage gegen die Eyeo GmbH, den Entwickler von Adblock Plus, eingereicht. Das Medienhaus argumentiert, dass die Ad-Blocking-Software den Browser-Code in einer Weise manipuliert, die geschützte Verlagsinhalte verletzt. Damit geht der Rechtsstreit in eine neue Runde, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2018 geurteilt hatte, dass Eyeos Werbeblocker keinen unlauteren Wettbewerb darstellen. Eyeo-Sprecherin Laura Dornheim betonte hingegen, dass Nutzer ein Recht auf Information haben und browserseitige Plugins die Server von Springer nicht modifizieren können. Die aktuelle Klage stützt sich auf das Urheberrechtsgesetz und beruft sich auf Gutachten, die besagen, dass Adblocker die Finanzierung des digitalen Journalismus gefährden. Während Axel Springer auf mögliche Einflüsse von EU-Urheberrechtsreformen verweist, bewertet das Gericht die urheberrechtlichen Ansprüche im Schatten etablierter Wettbewerbsurteile.
Rechtlicher Konflikt im Bereich AdTech und Urheberrecht, der zwar beachtenswert ist, aber keine grundlegenden Branchenveränderungen auslöst.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Axel Springer hat wegen Adblock Plus eine Urheberrechtsklage gegen die Eyeo GmbH eingereicht.
- Die Klage beruft sich auf das deutsche Urheberrechtsgesetz.
- Ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2018 hatte zuvor festgestellt, dass Adblocker keinen unlauteren Wettbewerb darstellen.
- Eyeos Sprecherin Laura Dornheim erklärte, dass browserseitige Plugins keine Servereingriffe bei Springer vornehmen können.
- Axel Springer argumentiert, dass Adblocker die Finanzierung von Verlagen gefährden; EU-Urheberrechtsreformen könnten den Fall beeinflussen.
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2 verknüpfte UnternehmenVerwandte Marktsignale & Trends
Aktuelle verifizierte Unternehmensentwicklungen und Deal-Aktivitäten in diesem Marktsegment.
Skydance in Deutschland: 18 Sender, 4 Streamer, 2 Vermarkter
Nach der abgeschlossenen Übernahme von Warner Bros. Discovery durch Paramount Skydance umfasst das deutsche Medienportfolio nun 18 TV-Sender und vier Streaming-Dienste. Im Free-TV kombiniert das Unternehmen Warner-Marken (DMAX, TLC, HGTV, Eurosport 1, Tele 5) mit Paramount-Marken (MTV, Comedy Central, Nickelodeon). Im Pay-TV sind Warner TV, Discovery Channel, Animal Planet, Eurosport 2, Cartoon Network u.a. enthalten. Die Streaming-Angebote umfassen Paramount+, HBO Max, Discovery+ und Pluto TV. Der Artikel beleuchtet strategische Fragen zur Vermarktung: Paramount-Sender werden von Visoon (JV mit Axel Springer) vermarktet, Warner Bros. Discovery-Sender von El Cartel Brothers (JV mit RTLzwei) und HBO Max von der Ad Alliance von RTL Deutschland. Eine Konsolidierung dieser Vermarktungsstrukturen wird erwartet, Entscheidungen fallen jedoch in den USA.
Morning Brew übernimmt Express Checkout
Morning Brew Inc., der von Axel Springer gehaltene Wirtschaftsmedienverlag, hat Express Checkout übernommen, eine creator-geführte Medienmarke für die Konsumgüterindustrie (CPG). Der Bar-Deal, dessen Bedingungen nicht bekannt gegeben wurden, gibt Morning Brew 100 % des geistigen Eigentums von Express Checkout. Die Mitgründer Nate Rosen und Jenna Movsowitz werden Vollzeit zu Morning Brew wechseln. Express Checkout startete als wöchentlicher Newsletter über CPG und E-Commerce. Diese Übernahme setzt die Strategie von Morning Brew fort, unabhängige Creator und ihre Zielgruppen in das eigene Portfolio zu integrieren.
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