Beobachtetes Signal · 16. Mai 2023 · Regulation · Quelle: Trending Topics · Relevanz: 2/5 · Sentiment: Neutral
Österreichischer Konsumentenschutzverband gewinnt Klage gegen Zahlungsanbieter Klarna
Die österreichische Arbeiterkammer (AK) hat in einem Rechtsstreit gegen den schwedischen Zahlungsdienstleister Klarna wegen dessen Geschäftsbedingungen und Geschäftspraktiken einen Erfolg erzielt. Das Handelsgericht Wien stufte sieben Klauseln sowie eine Geschäftspraktik von Klarna als unzulässig ein. Zu den kritisierten Punkten gehörten unübersichtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen, uneinheitliche Zahlungsziele, Bestimmungen zur Beschwerdeführung ausschließlich über Klarna-eigene Kanäle sowie pauschale Mahngebühren unabhängig von der Forderungshöhe. Der Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens durch wiederkehrende Forderungen für nicht existente oder bereits beglichene Beträge konnte hingegen nicht nachgewiesen werden. Das Verfahren basierte auf zahlreichen Verbraucherbeschwerden, die unter anderem auf die Verschuldung junger Menschen hinwiesen. Klarna erklärte daraufhin, dass sich das Urteil auf ältere, im Frühjahr 2022 im Rahmen einer globalen Initiative überarbeitete Vertragsbedingungen beziehe.
Das österreichische Gerichtsurteil gegen die Verbraucher- und Schuldenpraxis des BNPL-Anbieters Klarna hat hohe regulatorische Relevanz für den E-Commerce-Zahlungsverkehr, bleibt in seinen globalen Auswirkungen jedoch begrenzt.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Das Handelsgericht Wien erklärte sieben Klauseln und eine Geschäftspraktik von Klarna für unzulässig.
- Ein Wettbewerbsverstoß durch systematische Forderungen nach nicht existenten Schulden wurde nicht nachgewiesen.
- Kritisiert wurden unter anderem verstreute AGB, variable Zahlungsziele und pauschale Mahngebühren.
- Klarna betont, dass sich das Urteil auf veraltete AGB aus der Zeit vor Anfang 2022 bezieht.
- Verbraucherschützer warnten zuvor vor wachsender Schuldenanhäufung bei Jugendlichen über Social Media.
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Ontologie & Marktkonzepte
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SuperPlan: Stocard-Gründer launchen neue Einkaufslisten-App
Die Gründer hinter Stocard und SuperCards haben SuperPlan gelauncht, eine kostenlose Einkaufslisten-App für iPhone und Android. SuperPlan kombiniert geteilte Einkaufslisten mit einer Rezeptsammlung und nutzt KI, um Rezepte aus Social Media, Kochbüchern und handgeschriebenen Karten in Zutatenlisten zu verwandeln. Die App bietet keine Werbung, kein Konto, und monetarisiert über ein optionales Premium-Abo für 1,99 Euro pro Woche oder 29,99 Euro pro Jahr in Österreich. Die wichtigsten KI-Funktionen umfassen Spracheingabe, Foto- und Rezept-Import, mit einem wöchentlichen Gratis-Kontingent. Hinter SuperPlan steht die Berliner Super Apps Studio GmbH mit den Gründern David Handlos, Florian Barth und Mark Himmelsbach. Handlos gründete 2011 Stocard, das 2021 von Klarna für rund 110 Millionen Euro übernommen wurde. SuperPlan trifft auf etablierte Konkurrenz wie Bring!, AnyList und Listonic.
EU Inc: Lobby-Schlacht zwischen Startups, Notaren und Gewerkschaften
Der Vorschlag für die EU Inc, eine neue europäische Rechtsform für Startups, hat eine massive Lobby-Kampagne ausgelöst: Seit Ende 2024 fanden über 300 Treffen zwischen Interessengruppen und EU-Vertretern statt. Eine Auswertung offizieller Datenbanken zeigt, dass Startups, Notare und Gewerkschaften am aktivsten lobbyieren. Startups, angeführt vom Startup-Verband, fordern eine schnelle, digitale und kostengünstige Gründung. Notare warnen vor Betrugsrisiken und wollen ihre Rolle bei Identitätsprüfungen behalten. Gewerkschaften befürchten, dass die neue Rechtsform die Mitbestimmung der Arbeitnehmer untergraben könnte. Der Rechtsausschuss des Europaparlaments soll am 8. Oktober über den Bericht abstimmen, Trilog-Verhandlungen sind für den Spätherbst geplant.
EHI-Report: Mobile Wallets wachsen, Chats meist KI-gestützt
Der EHI E-Commerce-Report 2026, basierend auf 1.000 deutschen Online-Shops und Marktplätzen, zeigt eine breite Einführung mobiler Wallets: 97,2 % unterstützen sie, angeführt von PayPal mit 96,3 %. Apple Pay wuchs auf 49 % (vorher 37,8 %), Google Pay auf 32 % (vorher 23,1 %). Das neue Bezahlsystem Wero liegt nur bei 3 %. KI dominiert den Kundenservice: 77,9 % der vorhandenen Chat-Funktionen sind KI-gestützt, obwohl nur 40,8 % der Shops überhaupt einen Chat anbieten. Click & Collect bieten 34,6 % der Shops an, wobei 56 % davon Online-Zahlung ermöglichen. Präzise Lieferoptionen bleiben eine Nische, nur 3,4 % bieten persönliche Lieferzeitfenster an.
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