Meta Platforms: US-Prozess zum Schutz der Privatsphäre von Kindern eröffnet
In den USA haben die Eröffnungsplädoyers in einer Bundesstaaten-Klage gegen Meta Platforms begonnen. Dem Konzern werden Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (COPPA), Verbraucherschutzgesetze sowie die gezielte Förderung suchterzeugender Verhaltensweisen bei Minderjährigen vorgeworfen. Die Kläger fordern drastische Abhilfemaßnahmen: Neben der Löschung von Daten und KI-Modellen, die auf Daten Minderjähriger trainiert wurden, stehen Produktanpassungen wie das Deaktivieren von Infinite Scroll im Raum. Während Metas Verteidigung vor potenziellen Haftungssummen von bis zu 1,4 Billionen US-Dollar warnte, bezifferten die Klägervertreter den realistischen Rahmen auf rund 200 Milliarden US-Dollar. Marktbeobachter preisen bereits spürbare Volatilität in die Meta-Aktie ein. Erzwungene Modifikationen der Kernalgorithmen und Produktfeatures stellen ein erhebliches Risiko für die Time-in-App und das fundamentale Werbegeschäft des Plattformriesen dar.
- •Eine Koalition aus 29 US-Bundesstaaten verklagt Meta Platforms wegen Verstößen gegen Jugendschutz- und Verbrauchergesetze sowie der Förderung von Suchtverhalten bei Jugendlichen.
- •Metas Anwälte bezifferten das maximale Haftungsrisiko auf 1,4 Billionen US-Dollar, während Klägervertreter eine Summe von rund 200 Milliarden US-Dollar als realistischer ansehen.
- •Geforderte Sanktionen umfassen die Löschung unrechtmäßig erfasster Daten, das Entfernen darauf trainierter KI-Modelle sowie Produktänderungen wie das Verbot von Infinite Scroll und Algorithmen-Anpassungen.
