Wettbewerbszentrale mahnt proaktive Kennzeichnung von KI-Inhalten an
Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, betont im Vorfeld des Inkrafttretens des EU AI Act die Notwendigkeit transparenter Kennzeichnungen beim Einsatz von künstlicher Intelligenz. Unternehmen sollten im Zweifelsfall lieber einmal mehr deklarieren, um wettbewerbs- und medienrechtliche Risiken zu minimieren. Ab dem 2. August greifen die neuen europäischen Regulierungsvorschriften, die unter anderem strenge Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte und Deepfakes vorschreiben. Das Interview, veröffentlicht in der Lebensmittel Zeitung, erläutert die konkreten Compliance-Anforderungen für Marken, Publisher und Plattformen. Für die Digitalwirtschaft und das AdTech-Ökosystem bedeutet die Verordnung erhebliche Anpassungen in der Kampagnenaussteuerung, der Erstellung von Werbemitteln und dem Content Management.
- •Veröffentlichung des Interviews in der Lebensmittel Zeitung (Deutscher Fachverlag) am 06.07.2026 durch Autor Hanno Bender.
- •Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, fordert eine vorsorgliche Kennzeichnungspraxis von Unternehmen.
- •Die Kennzeichnungspflichten des EU AI Act treten offiziell ab dem 2. August in Kraft.
