EU Kids Act: Strenge Altersbeschränkungen für Social Media, KI-Chatbots und Gaming
Die Europäische Union hat mit dem EU Kids Act einen umfassenden Gesetzesentwurf zur Stärkung der Online-Sicherheit von Minderjährigen vorgelegt. Der Vorstoß sieht weitreichende Pflichten für Anbieter von Video-Sharing, KI-Begleitern, Chatbots und Videospielen vor. Standardmäßig müssen Profile von Minderjährigen auf privat gesetzt sowie Mikrofone, Kameras und Geolokalisierung deaktiviert sein. App Stores werden verpflichtet, sämtliche Apps und Games nach transparenten Methoden mit einer Altersfreigabe zu versehen. Kindern unter 13 Jahren soll der Zugang zu Social Media komplett untersagt werden; erlaubt blieben nur elterlich verwaltete Video-Sharing-Dienste mit maximal einer Stunde Nutzungszeit täglich. Für 13- bis 15-Jährige sind restriktive Mini-Accounts vorgesehen, während autonome Konten erst ab 15 Jahren nach Altersverifikation zulässig sind. Zudem wird KI-Begleitern untersagt, emotionale Abhängigkeiten durch simulierte zwischenmenschliche Beziehungen aufzubauen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begründete die Regulierung mit Risiken wie Schlafmangel, Depressionen und Angstzuständen.
- •App Stores müssen jede App und jedes Videospiel nach einer öffentlich einsehbaren Methodik mit einer Altersfreigabe einstufen.
- •Kindern unter 13 Jahren wird Social Media untersagt; Video-Sharing bleibt auf elterlich verwaltete Accounts mit maximal einer Stunde täglicher Nutzung limitiert.
- •Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren erhalten eingeschränkte 'Mini-Accounts', eigenständige Profile sind erst ab 15 Jahren erlaubt.
