Beobachtetes Signal · 3. Juli 2026 · Regulation · Quelle: persoenlich.com News · Relevanz: 2/5 · Sentiment: Neutral
UBI rügt SRF-«Tagesschau»-Bericht über die AfD als einseitig
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat am 3. Juli 2026 entschieden, dass ein Beitrag der SRF-«Tagesschau» über Proteste gegen die AfD in Gießen zulasten der Partei einseitig war. Die Beschwerde wurde von SVP-Nationalrat Thomas Matter eingereicht und mit knappem Resultat von 5 zu 4 Stimmen gutgeheissen. Die UBI stellte fest, dass Moderation, Filmbeitrag und die Einschätzung des SRF-Deutschlandkorrespondenten die Partei durchgehend negativ darstellten, wodurch die freie Meinungsbildung des Publikums beeinträchtigt worden sei. Matter hatte den Fall zuvor bereits vor die SRG-Ombudsstelle gebracht, die im Januar ebenfalls eine Verletzung des Sachlichkeitsgebots festgestellt hatte. Gegen UBI-Entscheide kann beim Bundesgericht Beschwerde geführt werden.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Die UBI hat die Beschwerde von Thomas Matter gegen einen SRF-«Tagesschau»-Beitrag über AfD-Proteste in Gießen gutgeheissen.
- Der UBI-Entscheid fiel mit einer knappem Mehrheit von 5 zu 4 Stimmen.
- Die UBI wertete Einstieg, Filmbeitrag und Korrespondentenbericht als durchgehend einseitig zulasten der AfD.
- Thomas Matter war zuvor bereits bei der SRG-Ombudsstelle erfolgreich, die im Januar einen Verstoss gegen das Sachlichkeitsgebot rügte.
- Die UBI ist eine ausserparlamentarische Eidgenössische Kommission; ihre Entscheide sind beim Bundesgericht anfochtbar.
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UBI: SRF-Impfbeitrag wies zu einseitige Berichterstattung auf
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat entschieden, dass ein SRF-Radiobeitrag zum fünfjährigen Jubiläum der ersten COVID-Impfung ein unkritischpositives und einseitiges Bild des mRNA-Impfstoffs vermittelte, da weder Kritik, Nebenwirkungen noch offene Forschungsfragen diskutiert wurden. Zudem stellte die UBI fest, dass eine wiederholte SRF-Sendung zur Erbschaftssteuer aufgrund ihrer Einseitigkeit und des zeitlichen Abstands von drei Wochen vor einer eidgenössischen Abstimmung gegen Programmvorgaben verstoss, wobei jedoch nach Einsichtnahme durch SRF von Massnahmen abgesehen wurde. Unabhängig davon rügte die UBI einen westisolierten RTS-Radiobeitrag zu Masern und COVID-Impfungen wegen Verletzung des Gebots der ausgewogenen Berichterstattung. Beschwerden über zwei SRF-Beiträge mit dem ehemaligen Impfchef Christoph Berger sowie vier Berichte zum Nahen Osten wurden hingegen abgewiesen.
SRG Ombudsman Dismisses Complaints Against SRF Documentary
The Ombudsstelle of SRG Deutschschweiz rejected two complaints against the SRF documentary “Überrannt – Overtourism in der Schweiz” (aired 7 May 2026). Complainants argued the film was one-sided—particularly the Lucerne segment and the prominent role of SP national councillor David Roth—and criticised omissions such as the blocked Musegg parking project and limited coverage of tourism’s economic benefits. SRF defended the piece as balanced; the Ombudsstelle found no breach of the factual-accuracy requirement (Sachgerechtigkeitsgebot), noting Lucerne’s visitor burden is supported by a representative Hochschule Luzern survey and that editorial autonomy permits omission of long-blocked projects. The decision notes the Lucerne segment is about one quarter of the 50-minute film. Director Jörg Huwyler largely filmed the documentary with an iPhone. Complainants may now appeal to the Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).
Rechtsbürgerliche Kräfte erhöhen den Druck auf die SRG
Eine Untersuchung des Magazins Republik belegt den wachsenden politischen Druck auf die SRG trotz eines klaren Votums gegen die Halbierungsinitiative. Der neu gegründete Verein SVFAB analysierte angeblich rund 30'000 SRF-Sendungen mittels Künstlicher Intelligenz auf eine linkslastige Schlagseite hin und übergab die Daten an die neue Bakom-Direktorin Gianna Luzio. Der SVFAB fordert die Schaffung eines unabhängigen Mediengerichts mit Sanktionsbefugnissen und Bussen von bis zu 500'000 CHF. Medienminister Albert Rösti unterstützt die Debatte über eine angeblich unausgewogene Berichterstattung und erwägt, der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) ebenfalls Bussenkompetenzen zu verleihen, was eine Gesetzesänderung erfordern würde. Medienexperten kritisieren die SVFAB-Methodik als intransparent und wissenschaftlich nicht haltbar. Die Diskussion verlagert sich zunehmend auf strukturelle Hebel wie Konzessionsbedingungen, Aufsichtsstrukturen und die künftige Finanzierung.
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