Beobachtetes Signal · 9. Okt. 2026 · Policy Update · Quelle: techcrunch · Relevanz: 3/5 · Sentiment: Negativ
Tesla benennt FSD in Europa in 'Tesla Assisted Driving' um
Tesla hat sein fortschrittliches Fahrerassistenzsystem 'Full Self-Driving (Supervised)' in Europa in 'Tesla Assisted Driving' umbenannt, nachdem das deutsche Verkehrsministerium Druck ausgeübt hatte. Die Änderung erfolgte, nachdem Bundesverkehrsminister Steffen Bilger den Namen als irreführend kritisiert hatte. Tesla schlug die Umbenennung vor, und Bilger unterstützt nun die Zulassung des Systems in ganz Europa vor einer EU-weiten Abstimmung. Der Schritt wird als Kapitulation angesehen, die Tesla helfen könnte, eine breitere Akzeptanz zu erreichen und eine neue Einnahmequelle zu erschließen. Reuters berichtete jedoch, dass Teslas Kampagne für die Zulassung auf fehlerhafter Sicherheitsforschung basiert und die niederländische Sicherheitsbehörde unter Druck von Tesla und seinen Unterstützern stand. Das System war in Bundesuntersuchungen und Zivilklagen verwickelt, und Tesla hat den Autopilot Anfang des Jahres eingestellt.
Die Umbenennung ist eine bemerkenswerte regulatorische Änderung für Teslas Fahrerassistenzsystem, die die breitere Diskussion über autonome Fahrsysteme in Europa beeinflusst, aber nicht direkt für Werbung/Martech relevant ist.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Tesla benannte 'Full Self-Driving (Supervised)' in 'Tesla Assisted Driving' in Europa um.
- Bundesverkehrsminister Steffen Bilger kritisierte den alten Namen und unterstützt den neuen.
- Die Umbenennung könnte zu einer EU-weiten Zulassung des Systems führen.
- Reuters berichtete, dass Teslas Kampagne auf fehlerhafter Sicherheitsforschung basierte.
- Tesla stellte den Autopilot Anfang des Jahres nach einem Urteil wegen irreführenden Marketings ein.
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1 verknüpfte Unternehmen“Tesla hat den Namen seines fortschrittlichen Fahrerassistenzsystems in Europa geändert.”
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Tesla geht juristisch gegen DMV-Entscheidung zu FSD-Werbeansprüchen vor
Tesla hat Klage gegen das kalifornische Department of Motor Vehicles eingereicht, um eine Entscheidung des Office of Administrative Hearings anzufechten. Letzteres hatte dem Autobauer irreführende Werbung bezüglich der Selbstfahrfähigkeiten seiner Fahrzeuge vorgeworfen. Obwohl eine temporäre Aussetzung der Produktions- und Vertriebslizenzen im Raum stand, forderte das DMV stattdessen eine Anpassung der Marketingbotschaften. Tesla benannte die Technologie in Full Self-Driving (Supervised) um, wechselte zu einem Abonnementmodell und bezeichnete die Vorwürfe in seiner Klageschrift als unbegründet. Die Entwicklungen erfolgen vor dem Hintergrund anhaltender Robotaxi-Ambitionen, laufender Testläufe in Austin, Texas, der Produktionsvorbereitung für den Cybercab sowie paralleler Sammelklagen und eines Gerichtsurteils über 243 Millionen US-Dollar im Zusammenhang mit einem tödlichen Autopilot-Unfall.
Tesla entgeht 30-tägiger Lizenzsperre in Kalifornien durch Streichung von Autopilot
Das kalifornische Department of Motor Vehicles (DMV) wird die Vertriebs- und Fertigungslizenzen von Tesla nicht für 30 Tage aussetzen, nachdem das Unternehmen den Begriff „Autopilot“ aus dem Fahrzeugmarketing im US-Bundesstaat entfernt hat. Damit ist ein fast drei Jahre alter Rechtsstreit beigelegt, der auf Vorwürfe irreführender Werbung aus dem November 2023 zurückgeht. Ein Verwaltungsrichter hatte im Dezember eine 30-tägige Suspendierung empfohlen, woraufhin das DMV Tesla eine 60-tägige Frist zur Compliance setzte. Tesla hatte den Begriff zuvor angepasst und „Autopilot“ im Januar in den USA und Kanada eingestellt. Zudem wurde „FSD Supervised“ von einem einmaligen Kaufpreis von 8.000 US-Dollar auf ein Abonnement für 99 US-Dollar pro Monat umgestellt. Elon Musk kündigte an, dass der Abo-Preis mit steigenden technologischen Fähigkeiten voraussichtlich steigen wird.
Tesla klagt gegen kalifornische Verkehrsbehörde wegen Vorwürfen irreführender Werbung
Tesla hat Klage gegen das kalifornische Department of Motor Vehicles (DMV) eingereicht, um eine Entscheidung der Behörde anzufechten, die dem Unternehmen irreführende Werbung hinsichtlich der automatisierten Fahrfunktionen seiner Fahrzeuge vorwirft. Der Rechtsstreit entbrannte erneut, nachdem das DMV erklärt hatte, es werde Teslas Vertriebs- und Herstellungslizenzen für 30 Tage nicht aussetzen, da das Unternehmen der Auflage nachgekommen sei und den Begriff „Autopilot“ aus seiner Marketingkommunikation in Kalifornien entfernt habe. Zwar hatte ein Verwaltungsrichter dem Antrag des DMV auf Lizenzsuspendierung stattgegeben, die Behörde gewährte Tesla stattdessen jedoch eine Frist von 60 Tagen zur Umsetzung. Bereits im Januar hatte Tesla den Begriff „Autopilot“ in den USA und Kanada eingestellt. Die Klage deutet darauf hin, dass das Unternehmen versucht, behördliche Massnahmen rechtlich anzufechten oder rückgängig zu machen.
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