Beobachtetes Signal · 23. Sept. 2024 · Policy Update · Quelle: Trending Topics · Relevanz: 2/5 · Sentiment: Neutral
Telegram gibt künftig IP-Adressen und Telefonnummern an Behörden weiter
Nach der Festnahme von CEO Pavel Durov in Frankreich hat Telegram seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien angepasst, um künftig bei berechtigten rechtlichen Anfragen IP-Adressen und Telefonnummern von Regelverstößern an Behörden zu übergeben. Der Schritt richtet sich vor allem gegen den Missbrauch der Suchfunktion zum Handel mit illegalen Gütern. Ein durch KI-Tools unterstütztes Moderationsteam soll derartige Aktivitäten künftig unterdrücken. Französische Behörden werfen Telegram vor, nicht ausreichend gegen die Verbreitung illegaler Inhalte wie Kinderpornografie, Drogenhandel, Geldwäsche und Betrug vorzugehen. Durov wurde gegen Kaution freigelassen. Die Plattform steht nun zudem vor der Herausforderung, mit illegalen Inhalten in privaten Gruppen mit bis zu 200.000 Mitgliedern umzugehen, was weitreichende Fragen zum künftigen Datenschutz aufwirft.
Eine bedeutende Messaging-Plattform ändert nach der Festnahme ihres CEOs ihre Datenschutz- und Kooperationsrichtlinien mit Strafverfolgungsbehörden. Dies ist für breitere Datenschutzdebatten hochrelevant, hat jedoch einen begrenzten direkten Einfluss auf die Werbetechnologie-Infrastruktur.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Telegram hat die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien aktualisiert, um IP-Adressen und Telefonnummern von Regelverstößern bei legalen Anfragen an Behörden weiterzugeben.
- Die Richtlinienänderung erfolgte nach der Festnahme von CEO Pavel Durov in Frankreich, der mittlerweile gegen Kaution freigelassen wurde.
- Auslöser war der Missbrauch der Telegram-Suchfunktion, über die mutmaßlich Drogenhändler gesucht und kontaktiert wurden.
- Ein neues Moderationsteam mit KI-Unterstützung soll illegale Aktivitäten innerhalb der App aktiv bekämpfen.
- Französische Behörden werfen Telegram Beihilfe zur Verbreitung illegaler Inhalte wie Kinderpornografie, Drogenhandel, Geldwäsche und Betrug vor.
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1 verknüpfte Unternehmen“Die mittlerweile heiß umkämpfte Messaging-App Telegram hat nach der Festnahme ihres CEOs Pavel Durov (mittlerweile gegen Kaution auf freiem ...”
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BGH verhandelt zur Haftung bei Cookie-Speicherung
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt über die Frage, ob ein Technologie- und Analyseunternehmen haftet, wenn Cookies ohne Einwilligung der Nutzer auf deren Endgeräten gespeichert werden, auch auf fremden Webseiten. Der Kläger fordert Schadenersatz, nachdem die Vorinstanzen 1.500 Euro bzw. 100 Euro zugesprochen hatten. Im Mittelpunkt steht die Auslegung des TDDDG. Ein Urteil wird nicht unmittelbar erwartet. Rechtsexperten betonen, dass eine Bestätigung der OLG-Auffassung durch den BGH über vertragliche Zusicherungen hinaus technische und organisatorische Maßnahmen erfordern würde. Parallel schlug die EU-Kommission im November 2025 vor, Cookie-Banner zu reduzieren, indem Nutzer ihre Einstellungen einmalig pro Gerät festlegen. Der Vorschlag muss noch von Europaparlament und Rat geprüft werden; Verbraucherschützer befürchten Widerstand aus den Mitgliedstaaten.
Apples Safari-Blockliste treibt Publisher zum Trusted Server
Mit dem neuesten Software-Update blockiert Apple Unternehmen, die Nutzer im Safari-Browser für gezielte Werbung verfolgen. Publisher reagieren nun dringend auf den Trusted Server des IAB Tech Lab, der die Werbeauktionen vom Gerät des Nutzers auf Server des Publishers verlagert und so die Blockliste umgeht. Publisher wie Paradium haben die Lösung bereits übernommen, andere prüfen ihre Optionen. Dies unterstreicht Apples wachsende Kontrolle über die digitale Werbung und wirft Fragen zur Marktmacht und zu den Auswirkungen auf die Publisher-Einnahmen auf. Da Apple sein eigenes Werbegeschäft ausbaut, verdeutlicht die Blockliste die veränderten Machtverhältnisse im Ad-Tech-Ökosystem.
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