Beobachtetes Signal · 14. Juli 2026 · Regulatory Investigation · Quelle: persoenlich.com News · Relevanz: 4/5 · Sentiment: Neutral
Schweizer Wettbewerbsbehörde untersucht Googles Standard-Suchmaschineneinstellungen bei Android
Die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Vorabklärung gegen Google eingeleitet, nachdem das Unternehmen den sogenannten Choice Screen auf Android-Geräten in der Schweiz entfernt hat. Bisher konnten Nutzer während der Ersteinrichtung ihres Geräts eine Standard-Suchmaschine frei wählen. Die Weko betont, dass Voreinstellungen in digitalen Märkten von zentraler Bedeutung sind und der Wegfall dieses Auswahlbildschirms die Sichtbarkeit konkurrierender Suchmaschinen verringern sowie Marktzutrittsschranken erhöhen kann. Während diese Funktion in der EU weiterhin verfügbar ist, prüft die Schweizer Behörde nun, ob Googles Änderung eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Kartellrechts darstellt. Die Ergebnisse könnten auch Auswirkungen auf die Bewertung von Voreinstellungspraktiken auf anderen mobilen Endgeräten haben und relevante Signale für den Suchmaschinenmarkt und die damit verbundene digitale Werbung senden.
Ein behördliches Verfahren gegen die Abschaffung von Such-Auswahlmenüs auf Geräteebene beeinflusst gängige Voreinstellungspraktiken und den Wettbewerb im Suchmaschinenmarkt, was weitreichende Implikationen für die Sichtbarkeit von Suchdiensten und die Werbedynamik haben kann.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Das Sekretariat der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Vorabklärung gegen Google bezüglich der Standard-Suchmaschineneinstellungen auf Android-Geräten eingeleitet.
- Google hat den Choice Screen in der Schweiz entfernt, der Nutzern zuvor bei der initialen Android-Einrichtung die Auswahl einer Standard-Suchmaschine ermöglichte.
- Die Weko weist darauf hin, dass der Choice Screen in der EU weiterhin verfügbar ist, in der Schweiz jedoch während der Geräteeinrichtung nicht mehr angezeigt wird.
- Die Behörde argumentiert, dass Voreinstellungen Lock-in-Effekte erzeugen und der Wegfall des Auswahlbildschirms die Sichtbarkeit konkurrierender Suchmaschinen einschränken sowie Marktzutrittsschranken erhöhen kann.
- Die Untersuchung soll klären, ob Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung nach dem Schweizer Kartellrecht vorliegen.
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2 verknüpfte Unternehmen“Google removed the 'Choice Screen' in Switzerland that previously allowed users to select a default search engine during initial Android set...”
Ontologie & Marktkonzepte
Verwandte Marktsignale & Trends
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EU zwingt Google zur Öffnung von Suchdaten und Android-Systemen
Am 17. Juli 2026 hat die Europäische Kommission im Rahmen des Digital Markets Act konkrete Interoperabilitätsverpflichtungen für Alphabet festgelegt. Demnach muss Google bis Januar 2027 anonymisierte Suchdaten wie Queries, Rankings, Klicks und Nutzungsverhalten mit konkurrierenden Suchanbietern und KI-Chatbots teilen. Zudem sind bis Juli 2027 elf Android-Systemfunktionen für rivalisierende KI-Entwickler freizugeben, damit diese als Standard-Assistenten eingerichtet und sprachgesteuert werden können sowie In-App-Aktionen auf dem Niveau von Gemini ausführen dürfen. Regulatorische Vorgaben zu Datenschutz und Sicherheit sind einzuhalten. Omdia beziffert die Zahl der Android- und iOS-Geräte in der EU auf rund 427 Millionen, wobei ChatGPT bereits auf etwa 30 Prozent der Smartphones installiert ist. Diese Durchsetzung des Digital Markets Act greift tief in das Plattform-Ökosystem ein und verändert den Wettbewerb im Suchmaschinen- und KI-Markt nachhaltig.
Google bringt agentische KI in Gemini für Unternehmen
Bei einer Google-Cloud-Veranstaltung am Donnerstag kündigte Google an, seine Gemini-KI ins agentische Zeitalter zu führen. Ein einheitlicher Agent kann nicht nur Fragen beantworten, sondern Aufgaben eigenständig planen und ausführen. Zunächst für Unternehmen gedacht, kann der Agent mit internen Systemen verbunden werden, benutzerdefinierte Fähigkeiten nutzen und sogar Modelle von Drittanbietern wie Anthropics Claude auswählen. Er verfügt über ein eigenes Workspace-Konto mit E-Mail-Adresse und schreibt ein eigenes Audit-Protokoll. Zu den frühen Testern gehören On, Shopify und PayPal. Gemini hat über 1 Milliarde monatlich aktive Nutzer, und fast 90% der Fortune-100-Unternehmen nutzen Gemini Enterprise.
US-Regierung schließt Microsoft von Visa-Programm aus
Die US-Regierung hat Microsoft von der Beantragung dauerhafter Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Fachkräfte mit H-1B-Visa ausgeschlossen und wirft dem Unternehmen Missbrauch des Programms vor. Vizepräsident JD Vance erklärte, Microsoft habe im vergangenen Jahr 6.000 amerikanische Mitarbeiter entlassen, aber von 6.300 H-1B-Visainhabern profitiert. Das Arbeitsministerium unter Keith Sonderling wird keine neuen Anträge von Microsoft, mehreren Beratungsunternehmen und Adobe annehmen. Dieser Schritt erfolgt wenige Wochen vor den Parlamentswahlen und spiegelt die Kritik der Trump-Regierung am H-1B-Programm wider, das angeblich amerikanische Arbeiter benachteiligt. Microsoft hat noch nicht reagiert. Der Schritt könnte die Fähigkeit der Tech-Branche beeinträchtigen, qualifizierte ausländische Talente zu halten.
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