Beobachtetes Signal · 19. Mai 2026 · Policy Update · Quelle: persoenlich.com News · Relevanz: 2/5 · Sentiment: Neutral
Schweizer Parlament drängt auf Kennzeichnungspflicht für ausländische Online-Plattformen
Eine parlamentarische Kommission in der Schweiz unterstützt einen Vorstoß, wonach ausländische Online-Händler wie Temu und Shein Produkte klar kennzeichnen müssen, die von Schweizer Sicherheits- oder Regulierungsstandards abweichen oder in der Schweiz nicht verkauft werden dürfen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) stimmte mit 14 zu 7 Stimmen bei zwei Enthaltungen für die Motion, die der Ständerat bereits im März angenommen hatte. Der Vorschlag fordert zudem strengere Kontrollen von Kleinpaketen aus dem Ausland und schlägt vor, zusätzliche Überprüfungen durch eine geringe Abgabe auf solche Sendungen zu finanzieren. Eingereicht wurde die Motion von Fabio Regazzi, der als Gewerbeverbandspräsident und Ständerat fungiert. Nun muss der Nationalrat abschließend über den Vorstoß entscheiden.
Regulatorische Maßnahmen auf nationaler Ebene gegen den grenzüberschreitenden E-Commerce erhöhen die Compliance- und Logistikanforderungen für ausländische Plattformen und können Marktplatzstrukturen sowie Produktlistungen beeinflussen; die Auswirkungen auf AdTech sind indirekt und begrenzt.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Die WAK-N stimmte am 19. Mai 2026 mit 14 zu 7 Stimmen bei zwei Enthaltungen für die Unterstützung der Motion.
- Der Vorstoß verpflichtet ausländische Online-Plattformen (wie Temu und Shein) zur Kennzeichnung von Abweichungen der Verbraucherschutzstandards sowie nicht zugelassener Produkte.
- Gefordert werden zudem strengere Kontrollen für Auslandskleinpakete, finanziert über eine kleine Bearbeitungsgebühr.
- Die Initiative stammt von Ständerat Fabio Regazzi; der Ständerat stimmte im März zu, nun entscheidet der Nationalrat.
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Bundesrat will Schutz vor Preiserhöhungen bei Digitalabos
Der Schweizer Nationalrat hat einstimmig eine Motion zur Stärkung des Konsumentenschutzes gegen einseitige Preiserhöhungen digitaler Abonnementdienste, einschliesslich Streaming-Anbieter und Online-Plattformen, angenommen. Die von Alex Farinelli (FDP/TI) eingereichte Motion sieht vor, dass Preiserhöhungen nur zulässig sein sollen, wenn sie auf transparenten Kriterien beruhen und im Vertrag vorab mitgeteilt wurden. Allgemeine Klauseln, die nicht ausreichend bestimmte oder ungerechtfertigte Erhöhungen erlauben, sollen als missbräuchlich gelten. Anbieter sollen verpflichtet werden, Nutzer klar über Änderungen, deren Gründe und mögliche Lösungen zu informieren. Betroffene von wesentlichen einseitigen Preiserhöhungen sollen ein kostenfreies Rücktrittsrecht erhalten. Der Bundesrat empfiehlt die Annahme der Motion. Nun entscheidet der Ständerat.
Schweiz beschränkt freiwillig Kindernahrungsmittel-Werbung
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und die Lebensmittelwirtschaft haben sich auf eine freiwillige Selbstregulierung geeinigt, um die Werbung für zucker-, salz- und fettreiche Lebensmittel für Kinder einzuschränken. Bei ausreichender Beteiligung treten die Regeln Anfang 2027 in Kraft und verbieten Plakate im Umkreis von 50 Metern um Primarschulen, Spots vor Kindernachrichten sowie Werbeauftritte auf Websites, Social Networks und Gaming-Plattformen mit einem U13-Publikum von mindestens 30 Prozent. Grosse Retailer und Brands wie Coop, Migros, Aldi, Lidl, Nestlé und Coca-Cola wollen unterzeichnen, während Verbände wie Chocosuisse und Danone ablehnen. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis, die Einhaltung wird von einer externen Stelle überwacht, und die Unterzeichnung des Abkommens ist bis Jahresende geplant.
Änderung der Swiss-Cross-Regulierung stößt auf breite Ablehnung
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat im März 2026 seine Praxis geändert und erlaubt nun die Nutzung des Schweizerkreuzes sowie von Labels wie „Swiss Design“ oder „Swiss Engineering“ auch für im Ausland gefertigte Waren. Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) beauftragte daraufhin Umfragen – eine nicht-reputable Befragung von 289 Unternehmen sowie eine repräsentative Demoscope-Umfrage unter 1.154 Stimmberechtigten –, die eine massive Ablehnung offenbarten: Fast 90 Prozent fordern, dass das Schweizerkreuz ausschließlich inländischen Produzenten vorbehalten bleibt, während 60 Prozent einen Vertrauensverlust in das Gütesiegel beklagten. Unter der Führung von Präsident Fabio Regazzi drängt der SGV mittels politischer Vorstöße auf eine Rücknahme der Praxisänderung. Der als „Lex On“ bekannt gewordene Streit folgt auf jahrelange Kontroversen um die Schuhmarke On, während der Schuhhersteller Kybun unter Verweis auf die neuen Regeln Teile seiner Produktion nach Italien verlagert.
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