Beobachtetes Signal · 5. Sept. 2026 · Policy Update · Quelle: persoenlich.com News · Relevanz: 3/5 · Sentiment: Neutral
Schweizer Bundesgericht verpflichtet Postcom zur Überprüfung von Post-Zukäufen
Das Schweizer Bundesgericht hat zugunsten von Mitbewerbern entschieden und die Eidgenössische Postkommission (Postcom) verpflichtet, die Übernahmen von Livesystems AG und Klara Business AG durch die Schweizer Post materiell zu prüfen. Das Gericht bestätigte die Zuständigkeit der Postcom für privatwirtschaftliche Aktivitäten der Post und schloss damit eine regulatorische Lücke. Die Konkurrenten Abacus Research und Goldbach Neo OOH (eine Tochter der TX Group) erhalten Parteistatus in den Verfahren. Sie hatten argumentiert, dass der Post die gesetzliche Grundlage für diese Aktivitäten fehle, und Wettbewerbsverzerrungen durch Quersubventionierungen befürchtet. Zudem untersagt das Urteil der Post jegliche Quersubventionierung ihres Out-of-Home-Werbegeschäfts. Der Verband Aussenwerbung Schweiz (AWS) begrüßte die Entscheidung und fordert die Post zur umgehenden Einhaltung auf.
Das Urteil verschärft die regulatorische Aufsicht über Akquisitionen der staatsnahen Post im AdTech- und Out-of-Home-Sektor und beeinflusst die wettbewerbliche Dynamik in der Schweiz maßgeblich.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Schweizer Bundesgericht gibt Konkurrenten recht und ordnet Postcom-Prüfung von Post-Akquisitionen an.
- Übernahmen von Livesystems AG und Klara Business AG unterliegen der materiellen Prüfung.
- Abacus Research und Goldbach Neo OOH (TX Group) erhalten offiziellen Parteistatus.
- Gericht schließt regulatorische Lücke und weist Postcom umfassende Aufsicht über private Post-Aktivitäten zu.
- Postcom als Aufsichtsbehörde für das Verbot von Quersubventionierungen bestätigt.
- Beschwerden der Post abgewiesen; diese muss sich einer inhaltlichen Prüfung stellen.
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Schweizer Gericht verurteilt Ringier zur Gewinnherausgabe
Ein Schweizer Berufungsgericht hat bestätigt, dass das Medienunternehmen Ringier Gewinne aus einer Berichterstattung herausgeben muss, die als Verletzung von Persönlichkeitsrechten eingestuft wurde. Die ursprüngliche Summe von 309.000 CHF wurde dabei auf 140.000 CHF reduziert. Geklagt hatte Jolanda Spiess-Hegglin wegen einer Artikelserie der Blick-Gruppe aus dem Dezember 2014. Ringier-CEO Ladina Heimgartner hatte das erstinstanzliche Urteil zuvor als »theoretischen Todesstoß für den freien Journalismus« bezeichnet. Nach dem Entscheid der zweiten Instanz schlug das Unternehmen jedoch leisere Töne an und erklärte, der Betrag liege nach wie vor »signifikant über dem tatsächlichen Gewinn«. In dem Bericht wird angemerkt, dass die Gewinnabschöpfung im Schweizer Recht fest verankert ist und das Bundesgericht derartige Beträge nur selten neu berechnet. Das Urteil setzt einen beachtlichen Präzedenzfall für medienrechtliche Risiken im Verlagswesen.
Schweizer Post diskutiert Markenführung, Kreativität und Cybersecurity
Ein Interview mit Herrn Noverraz von der Schweizer Post beleuchtet den Ansatz der Organisation zu kreativer Exzellenz, Agenturauswahl, Markenpositionierung und Reputationsmanagement. Die Post betont, dass sie eigenfinanziert ist und Agenturen wie Privatwirtschaftskunden evaluiert, einem langfristigen Narrativ unter dem Slogan „Die Post macht’s möglich“ folgt und kürzlich zum 175-jährigen Jubiläum ihr Logo auffrischte, wobei die Aktualisierung physischer Touchpoints bis Jahresende abgeschlossen sein soll. Das Unternehmen erklärt, weiterhin die föderalen Service-up-Verpflichtungen für die Zustellhäufigkeit zu erfüllen, und hebt soziale sowie ökologische Verantwortung als echte Verpflichtungen hervor. Zudem hat die Post eine eigene Tochtergesellschaft, Swiss Post Cybersecurity, gegründet, die in der Schweiz entwickelte Sicherheitsleistungen zum Schutz von Unternehmensdaten und digitalen Assets anbietet.
Le Courrier erzielt Grundsatzurteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
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