Beobachtetes Signal · 26. Juni 2026 · Regulation · Quelle: persoenlich.com News · Relevanz: 2/5 · Sentiment: Negativ
Schweizer Ständeratskommission will journalistischen Quellenschutz einschränken
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat am 26. Juni 2026 mit 7 zu 4 Stimmen eine Motion zur Einschränkung des journalistischen Quellenschutzes angenommen. Demnach sollen künftig nur noch direkt für die Berichterstattung verantwortliche Journalistinnen und Journalisten ihre Informanten vor Behörden schützen dürfen. Zudem beauftragte die Kommission den Bundesrat per Postulat, das Verhältnis von Amtsgeheimnisverletzungen, Quellenschutz und Whistleblower-Schutz zu überprüfen. Als Begründung führt die Kommission die geringe Aufklärungsquote bei Amtsgeheimnisverletzungen sowie die Angleichung an die Europäische Menschenrechtskonvention an. Kritiker verweisen dagegen auf ein Bundesgerichtsurteil vom Januar 2025, das dem Quellenschutz im Schweizer Recht derzeit einen breiten Schutzstatus verleiht.
Eine parlamentarische Initiative zur Einschränkung des Quellenschutzes könnte Verlage und den investigativen Journalismus in der Schweiz empfindlich treffen. Da es sich jedoch um eine regional begrenzte regulatorische Massnahme ohne breite Plattformwirkung handelt, sind die branchenweiten Auswirkungen insgesamt überschaubar.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) hat mit 7 zu 4 Stimmen eine Motion zur Einschränkung des Quellenschutzes angenommen.
- Künftig sollen nur noch direkt berichterstattende Medienschaffende ihre Quellen vor behördlichem Zugriff schützen dürfen.
- Ein zusätzliches Postulat fordert den Bundesrat auf, die Schnittstellen zwischen Amtsgeheimnis, Quellenschutz und Whistleblowing zu analysieren.
- Die Kommission begründet den Schritt mit unbefriedigenden Aufklärungsraten bei Amtsgeheimnisverletzungen und europarechtlicher Harmonisierung.
- Ein Bundesgerichtsurteil vom Januar 2025 gewährt dem Quellenschutz in der Schweiz bislang einen sehr weitreichenden Rahmen.
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Schweizer Ständerat stimmt für die Lockerung des journalistischen Quellenschutzes
Der Schweizer Ständerat hat mit 34 zu 10 Stimmen einer Motion zugestimmt, die den journalistischen Quellenschutz lockern soll, um die Strafverfolgung bei Amtsgeheimnisverletzungen zu erleichtern. Die Gesetzesänderung sieht vor, den Quellenschutz auf Medienschaffende zu beschränken, deren Einbindung «unmittelbar erforderlich» ist, und schließt den Beschlagnahmeschutz für Informanten geheimer Inhalte aus. Auslöser der Debatte ist die «Corona-Leaks»-Affäre, in der ein Verfahren gegen den ehemaligen Kommunikationschef Peter Lauener nach einem Bundesgerichtsurteil zum Quellenschutz eingestellt wurde. Kritiker, darunter eine breite Medienallianz und der Bundesrat, warnen davor, dass diese Aufweichung Whistleblower gefährdet und im Widerspruch zu europäischen Menschenrechtsstandards stehen könnte. Die Vorlage geht nun zur weiteren Beratung an den Nationalrat.
Bundesgericht: Kritik an SRG-Themenwahl zulässig
Das Schweizerische Bundesgericht hat entschieden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk SRG nutzergenerierte Kommentare auf seinem Online-Portal zulassen muss, die Kritik an der Themenauswahl üben. Das Gericht gab der Beschwerde eines Nutzers teilweise statt, dessen Kommentar zu einem SRF-Artikel über Zoos gelöscht worden war. Der Beitrag, in dem das Fehlen jeglicher Berichterstattung über Julian Assange moniert wurde, wies nach Ansicht des Gerichts ausreichenden thematischen Bezug auf; die Löschung verletzte die Meinungsfreiheit des Autors. Weitere Kommentare desselben Nutzers wurden jedoch abgewiesen, da sie gegen die Netiquette verstossen hatten. Das Gericht bekräftigte das Recht der SRG auf Durchsetzung einer respektvollen Diskussionskultur, warnte jedoch davor, dies zur inhaltlichen Steuerung zu missbrauchen (Urteile 2C_270/2024 und 2C_123/2025 vom 04.06.2026).
Bundesrat will Schutz vor Preiserhöhungen bei Digitalabos
Der Schweizer Nationalrat hat einstimmig eine Motion zur Stärkung des Konsumentenschutzes gegen einseitige Preiserhöhungen digitaler Abonnementdienste, einschliesslich Streaming-Anbieter und Online-Plattformen, angenommen. Die von Alex Farinelli (FDP/TI) eingereichte Motion sieht vor, dass Preiserhöhungen nur zulässig sein sollen, wenn sie auf transparenten Kriterien beruhen und im Vertrag vorab mitgeteilt wurden. Allgemeine Klauseln, die nicht ausreichend bestimmte oder ungerechtfertigte Erhöhungen erlauben, sollen als missbräuchlich gelten. Anbieter sollen verpflichtet werden, Nutzer klar über Änderungen, deren Gründe und mögliche Lösungen zu informieren. Betroffene von wesentlichen einseitigen Preiserhöhungen sollen ein kostenfreies Rücktrittsrecht erhalten. Der Bundesrat empfiehlt die Annahme der Motion. Nun entscheidet der Ständerat.
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