Beobachtetes Signal · 15. Juli 2026 · Policy Update · Quelle: persoenlich.com News · Relevanz: 2/5 · Sentiment: Neutral
SRF-Artikel über Zweitwohnungsbesitzer von Ombudsstelle gerügt
Die SRG-Ombudsstelle hat festgestellt, dass ein Online-Artikel des SRF über ein blockiertes Genossenschaftsbauprojekt im bündnerischen Ftan gegen das gesetzliche Gebot der Sachgerechtigkeit verstossen hat. Grund dafür waren eine einseitige Überschrift sowie die einseitige Fokussierung auf die Aussagen des Projektarchitekten. Laut der Ombudsstelle wurden erhebliche rechtliche und raumplanerische Unsicherheiten bezüglich der Zonenkonformität verschwiegen, und Einsprecher kamen nicht zu Wort. Obwohl SRF den Beitrag nach einer Beschwerde im Mai überarbeitete, erachtete die Ombudsstelle die Korrekturen als unzureichend, sodass sich das Publikum keine fundierte Meinung bilden konnte. Der entsprechende Bericht wurde am 15. Juli 2026 veröffentlicht.
Rügen gegen öffentlich-rechtliche Medien bezüglich journalistischer Standards berühren die Glaubwürdigkeit von Publishern und sind für Werbetreibende bei der Bewertung von Brand Safety und Inventory Trust relevant, stellen jedoch keinen tiefgreifenden technologischen oder regulatorischen Marktumbruch dar.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Die SRG-Ombudsstelle urteilte, dass ein SRF-Online-Artikel gegen das gesetzliche Sachgerechtigkeitsgebot verstossen hat.
- Der umstrittene SRF-Beitrag vom 21. April 2026 befasste sich mit einem Bauprojekt in Ftan, Graubünden.
- Der Artikel stützte sich primär auf Aussagen des Architekten und verschwieg die Sichtweise der Einsprecher sowie rechtliche Unsicherheiten.
- SRF passte den Artikel im Mai an, doch die Ombudsstelle wertete die Überarbeitung als unzureichend für eine ausgewogene Berichterstattung.
- Der Bericht über den Entscheid der Ombudsstelle wurde am 15. Juli 2026 publiziert.
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SRG-Ombudsstelle weist Beschwerden gegen SRF-Tourismus-Doku ab
Die Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz hat zwei Beanstandungen gegen die SRF-Dokumentation „Überrannt – Overtourism in der Schweiz“ vom 7. Mai 2026 zurückgewiesen. Die Beschwerdeführenden hatten eine einseitige Darstellung moniert, insbesondere mit Blick auf den Luzern-Beitrag, die prominente Rolle von SP-Nationalrat David Roth sowie ausgelassene Aspekte wie das blockierte Musegg-Parkhausprojekt und wirtschaftliche Vorteile des Tourismus. SRF verteidigte die Ausgewogenheit des Beitrags. Die Ombudsstelle stellte keinen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot fest und verwies auf eine repräsentative Studie der Hochschule Luzern zur touristischen Belastung sowie auf die redaktionelle Freiheit bei der Auswahl von Themenaspekten. Der rund 50-minütige, grösstenteils mit einem iPhone gedrehte Film widmet dem Thema Luzern rund ein Viertel seiner Laufzeit. Gegen den Entscheid steht der Weg zur Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) offen.
Bundesgericht: Kritik an SRG-Themenwahl zulässig
Das Schweizerische Bundesgericht hat entschieden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk SRG nutzergenerierte Kommentare auf seinem Online-Portal zulassen muss, die Kritik an der Themenauswahl üben. Das Gericht gab der Beschwerde eines Nutzers teilweise statt, dessen Kommentar zu einem SRF-Artikel über Zoos gelöscht worden war. Der Beitrag, in dem das Fehlen jeglicher Berichterstattung über Julian Assange moniert wurde, wies nach Ansicht des Gerichts ausreichenden thematischen Bezug auf; die Löschung verletzte die Meinungsfreiheit des Autors. Weitere Kommentare desselben Nutzers wurden jedoch abgewiesen, da sie gegen die Netiquette verstossen hatten. Das Gericht bekräftigte das Recht der SRG auf Durchsetzung einer respektvollen Diskussionskultur, warnte jedoch davor, dies zur inhaltlichen Steuerung zu missbrauchen (Urteile 2C_270/2024 und 2C_123/2025 vom 04.06.2026).
UBI rügt SRF-«Tagesschau»-Bericht über die AfD als einseitig
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat am 3. Juli 2026 entschieden, dass ein Beitrag der SRF-«Tagesschau» über Proteste gegen die AfD in Gießen zulasten der Partei einseitig war. Die Beschwerde wurde von SVP-Nationalrat Thomas Matter eingereicht und mit knappem Resultat von 5 zu 4 Stimmen gutgeheissen. Die UBI stellte fest, dass Moderation, Filmbeitrag und die Einschätzung des SRF-Deutschlandkorrespondenten die Partei durchgehend negativ darstellten, wodurch die freie Meinungsbildung des Publikums beeinträchtigt worden sei. Matter hatte den Fall zuvor bereits vor die SRG-Ombudsstelle gebracht, die im Januar ebenfalls eine Verletzung des Sachlichkeitsgebots festgestellt hatte. Gegen UBI-Entscheide kann beim Bundesgericht Beschwerde geführt werden.
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