Beobachtetes Signal · 12. Juni 2026 · Court Decision · Quelle: persoenlich.com News · Relevanz: 2/5 · Sentiment: Neutral
Palantir erzielt Teilerfolg bei Gegendarstellung gegen das Magazin Republik
Das Zürcher Handelsgericht hat einer von insgesamt 23 Gegendarstellungsansprüchen des Datenanalyse-Spezialisten Palantir gegen das Schweizer Online-Magazin Republik stattgegeben. Die Publikation muss demnach eine Formulierung im Zusammenhang mit ihrer Foundry-Software korrigieren, während die übrigen 22 Anträge abgewiesen wurden. Hintergrund sind zwei im Dezember veröffentlichte investigative Artikel der Republik über gescheiterte Akquisitionsversuche von Palantir bei Schweizer Bundesbehörden, gegen die das Unternehmen im Januar rechtlich vorgegangen war. Die Republik kündigte an, die angeordnete Korrektur zu veröffentlichen und auf weitere Rechtsmittel zu verzichten, da das Urteil in der Hauptsache zu ihren Gunsten ausfiel. Vertreter beider Parteien betonten in Stellungnahmen die Bedeutung der Pressefreiheit sowie des Grundsatzes von Rede und Gegenrede. Das Verfahren verdeutlicht die rechtlichen Rahmenwirkungen für investigative Medienberichterstattung im deutschsprachigen Raum und berührt medienrechtliche Standards.
Das gerichtliche Urteil schafft einen medienrechtlichen Präzedenzfall in der Schweiz. Obwohl die direkten Auswirkungen auf die AdTech- und MarTech-Branche gering sind, besitzt das Verfahren hohe Relevanz für Verlage und Medienhäuser.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Das Zürcher Handelsgericht gab Palantir in einem Punkt recht und ordnete eine Gegendarstellung zur Software 'Foundry' an.
- 22 weitere Antänge auf Gegendarstellung von Palantir wurden vom Gericht abgewiesen.
- Die Republik hatte im Dezember zwei investigative Artikel über Palantirs Bemühungen um Aufträge bei Schweizer Bundesbehörden veröffentlicht; die Klage folgte im Januar.
- Das Online-Magazin kündigte an, die Korrektur zu veröffentlichen und keine weiteren Rechtsmittel einzulegen; der Artikel erschien am 12.06.2026.
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Basler Zeitung und Wirtschaftskammer beenden achtjährigen Rechtsstreit mit Vergleich
Die Basler Zeitung, Teil von Tamedia, und die Wirtschaftskammer Baselland haben nach acht Jahren einen medienrechtlichen Streit durch einen Vergleich beigelegt. Der Konflikt ging auf kritische Artikel aus dem Jahr 2018 über die Kammer und deren Direktor Christoph Buser zurück. Der im Blatt veröffentlichte Vergleich hält fest, dass die Kammer und Buser anerkennen, dass die kritische Berichterstattung im Rahmen der Medienfreiheit grundsätzlich zulässig war. Im Gegenzug räumt die Zeitung ein, dass sie teilweise zu weit gegangen ist, Persönlichkeitsrechte verletzt hat, und spricht eine Entschuldigung aus. Der Fall umfasste zwei parallele Verfahren durch alle Instanzen bis vor das Bundesgericht und erzeugte laut Tamedia über tausend Seiten an Rechtsschriften. BaZ-Chefredakteurin Nina Jecker betonte, das Ergebnis bestätige das Recht auf kritische Recherchen, unterstreiche jedoch gleichzeitig die Notwendigkeit journalistischer Sorgfalt.
Le Courrier erzielt Grundsatzurteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Fall Gandur zugunsten der Schweizer Tageszeitung Le Courrier entschieden und eine Verletzung der Meinungsfreiheit durch die Schweiz festgestellt. Der Rechtsstreit wurzelt im Jahr 2015, nachdem der Geschäftsmann Jean Claude Gandur wegen eines Berichts zwei Beschwerden eingereicht hatte. Während eine strafrechtliche Verleumdungsklage verjährte, wies das Schweizer Bundesgericht eine zivilrechtliche Persönlichkeitsrechtsklage ab. Der EGMR rügte nun, dass das Bundesgericht die Interessen nicht adäquat abgewogen habe. Da der Artikel auf einer soliden Faktenbasis beruhte und keine unbegründeten Anschuldigungen enthielt, wertete das Gericht die Berichterstattung als zulässig. Das Urteil schafft einen wegweisenden Präzedenzfall für die Pressefreiheit in der Schweiz und stärkt die Rechtsposition von Verlagen und Medieninhabern im Umgang mit rechtlichem Gegenwind nachhaltig.
Ringier zieht nach Urteil zu Gewinnherausgabe vor Bundesgericht
Die Schweizer Mediengruppe Ringier hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts Zug eingelegt. Dieses hatte das Unternehmen zur Herausgabe von rund 140.000 Franken an Gewinnen verurteilt, die durch vier Artikel im Boulevardblatt Blick generiert wurden, welche die Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verletzten. Die Vorinstanz hatte die Summe ursprünglich auf gut 309.000 Franken festgesetzt, die jedoch nach revidierten Berechnungen der Online- und Print-Werbeumsätze vom Obergericht reduziert wurde. Spiess-Hegglin verzichtete auf eine eigene Beschwerde und erklärte, das Bundesgericht werde die Gewinnherausgabe lediglich verzögern. Der Rechtsstreit geht auf Blick-Berichte über ein Ereignis im Jahr 2014 zurück, bei dem Ringier eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte einräumte. Spiess-Hegglin deutete an, womöglich gegen 167 weitere Artikel rechtlich vorzugehen, was zu erheblich höheren Forderungen führen könnte.
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