Beobachtetes Signal · 5. Juni 2026 · Legal Action · Quelle: persoenlich.com News · Relevanz: 2/5 · Sentiment: Neutral
NZZ geht rechtlich gegen Löschbefehle von Swissmedic vor
Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) hat recht Schritte gegen Swissmedic eingeleitet, nachdem die Schweizer Behörde die Löschung mehrerer redaktioneller Beiträge angeordnet hatte, die sie als unzulässige Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente klassifizierte. Derzeit sind zwei Fälle anhängig: Die NZZ hat ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 2025, das die Entfernung eines Migräne-Selbstberichts bestätigte, beim Bundesgericht angefochten. Zudem wehrt sie sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen separate Löschungsanordnungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Abnehmspritzer. Swissmedic begründet das Vorgehen mit der Pflicht, werbende Berichterstattung zu verhindern, die Druck auf Patienten und Verordner ausüben könnte. Die NZZ argumentiert hingegen, das strenge Werbeverbot gefährde die Pressefreiheit und schränke die sachliche medizinische Berichterstattung ein. Der Rechtsstreit könnte einen Präzedenzfall für die journalistische Berichterstattung über Medikamente in der Schweiz schaffen.
Ein Gerichtsurteil könnte die redaktionelle Berichterstattung über medizinische Produkte nachhaltig prägen und die Grenzen zwischen Journalismus und regulierter Werbung definieren, wobei primär medienrechtliche Risiken ohne direkte Auswirkungen auf die Kerninfrastruktur im Bereich AdTech entstehen.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Swissmedic ordnete die Löschung mehrerer NZZ-Artikel an und stufte diese als unerlaubte Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente ein.
- Zwei Gerichtsverfahren sind anhängig: NZZ zog ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 2025 weiter; ein weiterer Streit läuft vor dem Bundesverwaltungsgericht.
- Das Bundesverwaltungsgericht stützte im Mai 2025 Swissmedics Löschbefehl für den Migräne-Selbstbericht einer Journalistin wegen werbender Wirkung.
- Swissmedic sieht in der Berichterstattung unzulässigen Druck auf Patienten und Ärzte; die NZZ warnt vor einer Gefährdung der Pressefreiheit.
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NZZ: Versäumnis bei Content-Lizenzierung begünstigt Neutralitäts-Initiative
Das Ja-Komitee der Schweizer Neutralitätsinitiative nutzte eine Lücke im Syndication-Prozess der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ): Für lediglich 200 CHF lizenzierte die von Werner Gartenmann (Pro Schweiz) geführte Kampagne ein Interview mit Ex-Botschafter Paul Widmer. Ursprünglich für interne Zwecke angefragt, wurde der Inhalt als Massenflyer im NZZ-Originallayout an fast vier Millionen Haushalte in der Deutsch- und Westschweiz verteilt. Die NZZ räumte ein, das finale Layout vor der Freigabe nicht geprüft zu haben, wodurch die Publikation wie ein offizieller NZZ-Sonderdruck wirkte. Infolgedessen verschärft der Verlag seine Richtlinien für Content Licensing und prüft künftig geplante Werbeformate bei politischer Nutzung detailliert. Der Fall deckt Schwachstellen in den Lizenzierungsmodellen von Publishern auf und zeigt Risiken bezüglich Brand Safety und politischer Instrumentalisierung auf.
NZZ-Datenleck: Nur 42 von 4.000 Betroffenen direkt informiert
Ein Cyberangriff im März 2023 auf die Infrastruktur der NZZ-Mediengruppe führte zur Veröffentlichung sensibler Daten von fast 4.000 aktuellen und ehemaligen Mitarbeitenden im Darknet. Die Tech-Journalistin Adrienne Fichter reichte daraufhin beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) Beschwerde ein, da die NZZ lediglich 42 Betroffene direkt informierte und stattdessen auf öffentliche Berichterstattung setzte. Der Edöb untersuchte den Vorfall und stellte das Verfahren ein, da das Vorgehen der NZZ rechtlich zulässig war. Die NZZ erklärte, sie habe Informationen auf ihrer Website publiziert und eine Anlaufstelle für betroffene Personen eingerichtet.
Basler Zeitung and Chamber Settle Eight-Year Lawsuit
Basler Zeitung (part of Tamedia) and the Wirtschaftskammer Baselland have reached a settlement ending an eight-year media law dispute that began after critical Basler Zeitung articles in 2018 about the chamber and its director, Christoph Buser. The settlement, published in the Basler Zeitung, records that the chamber and Buser accept the critical reporting was fundamentally permissible with respect to media freedom, while the newspaper concedes that it sometimes went too far, violated personality rights, and apologizes. The case involved two parallel proceedings taken through all instances to the Federal Supreme Court and generated, according to Tamedia, well over a thousand pages of legal filings. BaZ editor-in-chief Nina Jecker says the outcome confirms the right to critical public-interest reporting while underscoring the need for journalistic care and precision.
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