Beobachtetes Signal · 10. Juli 2026 · Court Ruling · Quelle: persoenlich.com News · Relevanz: 1/5 · Sentiment: Neutral
Fall Spiess-Hegglin: Michèle Binswanger scheitert vor Schweizer Bundesgericht
Das Schweizer Bundesgericht hat am 10. Juli 2026 entschieden, dass ein Tweet der Journalistin Michèle Binswanger aus dem Jahr 2020 ehrverletzend ist, und damit frühere Schuldsprüche bestätigt. Die Entscheidung stützt das Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt aus dem Jahr 2023 sowie die spätere Bestätigung durch das Appellationsgericht. Der Tweet betraf die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und unterstellte ihr, im Zusammenhang mit einem Vorfall aus dem Jahr 2014 eine unschuldige Person der Vergewaltigung bezichtigt zu haben. Das Appellationsgericht hatte Binswanger im Juni 2025 zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 190 CHF verurteilt und die Zahlung reduzierter Parteientschädigungen angeordnet; dieses Ergebnis hat das Bundesgericht nun bestätigt und damit die rechtliche Bewertung von Äußerungsdelikten im Schweizer Medienraum untermauert.
Eine wegweisende Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts zum journalistischen Ehrverletzungsrecht und zur redaktionellen Risikoeinschätzung für Verlage, deren Relevanz primär auf Schweizer Medien- und Rechtsskreise beschränkt ist.
Marktsignale zu Keystone-SDA in Echtzeit verfolgen
Polaris7 erfasst behördliche Registrierungen, Primärquellen, Führungswechsel und Deal-Aktivitäten rund um die Uhr. Erstellen Sie Ihren kostenlosen Explorer-Workspace, um automatisierte Executive Briefings zu erhalten.
Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Das Schweizer Bundesgericht urteilte am 10.07.2026, dass ein Tweet von Michèle Binswanger aus dem Jahr 2020 ehrverletzend ist.
- Das Urteil bestätigt frühere Verurteilungen des Strafgerichts Basel-Stadt (2023) und des Appellationsgerichts.
- Im Juni 2025 verurteilte das Basler Appellationsgericht Binswanger zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 190 CHF.
- Binswanger wurde zur Zahlung reduzierter Parteientschädigungen von 13.866 CHF (erste Instanz) und 24.959 CHF (zweite Instanz) verpflichtet.
- Der strittige Tweet warf der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin vor, eine unschuldige Person im Kontext der Zuger Landammann-Feier 2014 der Vergewaltigung bezichtigt zu haben.
Verknüpfte Unternehmen
1 verknüpfte Unternehmen“Bildnachweis: Journalistin Michèle Binswanger... (Bild: Keystone/Georgios Kefalas).”
Verwandte Marktsignale & Trends
Aktuelle verifizierte Unternehmensentwicklungen und Deal-Aktivitäten in diesem Marktsegment.
Schweizer Gericht verurteilt Ringier zur Gewinnherausgabe
Ein Schweizer Berufungsgericht hat bestätigt, dass das Medienunternehmen Ringier Gewinne aus einer Berichterstattung herausgeben muss, die als Verletzung von Persönlichkeitsrechten eingestuft wurde. Die ursprüngliche Summe von 309.000 CHF wurde dabei auf 140.000 CHF reduziert. Geklagt hatte Jolanda Spiess-Hegglin wegen einer Artikelserie der Blick-Gruppe aus dem Dezember 2014. Ringier-CEO Ladina Heimgartner hatte das erstinstanzliche Urteil zuvor als »theoretischen Todesstoß für den freien Journalismus« bezeichnet. Nach dem Entscheid der zweiten Instanz schlug das Unternehmen jedoch leisere Töne an und erklärte, der Betrag liege nach wie vor »signifikant über dem tatsächlichen Gewinn«. In dem Bericht wird angemerkt, dass die Gewinnabschöpfung im Schweizer Recht fest verankert ist und das Bundesgericht derartige Beträge nur selten neu berechnet. Das Urteil setzt einen beachtlichen Präzedenzfall für medienrechtliche Risiken im Verlagswesen.
Ringier zieht nach Urteil zu Gewinnherausgabe vor Bundesgericht
Die Schweizer Mediengruppe Ringier hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts Zug eingelegt. Dieses hatte das Unternehmen zur Herausgabe von rund 140.000 Franken an Gewinnen verurteilt, die durch vier Artikel im Boulevardblatt Blick generiert wurden, welche die Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verletzten. Die Vorinstanz hatte die Summe ursprünglich auf gut 309.000 Franken festgesetzt, die jedoch nach revidierten Berechnungen der Online- und Print-Werbeumsätze vom Obergericht reduziert wurde. Spiess-Hegglin verzichtete auf eine eigene Beschwerde und erklärte, das Bundesgericht werde die Gewinnherausgabe lediglich verzögern. Der Rechtsstreit geht auf Blick-Berichte über ein Ereignis im Jahr 2014 zurück, bei dem Ringier eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte einräumte. Spiess-Hegglin deutete an, womöglich gegen 167 weitere Artikel rechtlich vorzugehen, was zu erheblich höheren Forderungen führen könnte.
Bundesgericht ordnet Anklage gegen Inside-Paradeplatz-Gründer Lukas Hässig an
Das Schweizerische Bundesgericht hat entschieden, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Journalisten und Inside-Paradeplatz-Gründer Lukas Hässig wegen angeblicher Verletzung des Bankgeheimnisses erheben muss. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen im Dezember 2025 eingestellt, doch das Gericht gab einer Beschwerde von Beat Stocker statt und wies den Fall zur Anklageerhebung zurück. Der Rechtsstreit geht auf einen Artikel von Inside Paradeplatz aus dem Jahr 2016 zurück, in dem behauptet wurde, Pierin Vincenz habe 2015 eine Zahlung von 2,9 Millionen Franken im Zusammenhang mit der Raiffeisen-Übernahme von Investnet erhalten. Die Verfahren gegen Pierin Vincenz und seinen Geschäftspartner Beat Stocker laufen weiterhin, und für August 2026 sind zusätzliche Gerichtstermine angesetzt.
Alle künftigen Signale zu Keystone-SDA & Wettbewerbern im Briefing erhalten
Verpassen Sie keine M&A-Transaktionen, Führungswechsel, Kunden-Etats oder Produkt-Launches mehr. Polaris7 überwacht über 20.000 Primärquellen rund um die Uhr und liefert evidenzbasierte Telemetrie direkt in Ihr wöchentliches Executive Briefing.
