Beobachtetes Signal · 10. Juli 2026 · Court Ruling · Quelle: persoenlich.com News · Relevanz: 2/5 · Sentiment: Neutral
Le Courrier erzielt Grundsatzurteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Fall Gandur zugunsten der Schweizer Tageszeitung Le Courrier entschieden und eine Verletzung der Meinungsfreiheit durch die Schweiz festgestellt. Der Rechtsstreit wurzelt im Jahr 2015, nachdem der Geschäftsmann Jean Claude Gandur wegen eines Berichts zwei Beschwerden eingereicht hatte. Während eine strafrechtliche Verleumdungsklage verjährte, wies das Schweizer Bundesgericht eine zivilrechtliche Persönlichkeitsrechtsklage ab. Der EGMR rügte nun, dass das Bundesgericht die Interessen nicht adäquat abgewogen habe. Da der Artikel auf einer soliden Faktenbasis beruhte und keine unbegründeten Anschuldigungen enthielt, wertete das Gericht die Berichterstattung als zulässig. Das Urteil schafft einen wegweisenden Präzedenzfall für die Pressefreiheit in der Schweiz und stärkt die Rechtsposition von Verlagen und Medieninhabern im Umgang mit rechtlichem Gegenwind nachhaltig.
Das Urteil stärkt die Pressefreiheit und setzt einen relevanten Präzedenzfall für Schweizer Verlage und Medieninhaber, weist jedoch primär medienrechtlichen Charakter ohne direkten operativen Einfluss auf breitere AdTech- oder MarTech-Prozesse auf.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied im Fall Gandur zugunsten der Zeitung Le Courrier.
- Der EGMR stellte fest, dass die Schweiz in diesem Fall die Meinungsfreiheit verletzt hat.
- Der Streit geht auf das Jahr 2015 zurück, nachdem der Geschäftsmann Jean Claude Gandur Beschwerde gegen einen Artikel einreichte.
- Das Schweizer Bundesgericht hatte zuvor eine Persönlichkeitsrechtsklage abgewiesen, während eine Verleumdungsklage verjährte.
- Der EGMR befand, dass das Bundesgericht die widerstreitenden Interessen unzureichend abgewogen hatte und der Artikel auf einer sicheren Faktenbasis basierte.
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Bundesgericht: Kritik an SRG-Themenwahl zulässig
Das Schweizerische Bundesgericht hat entschieden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk SRG nutzergenerierte Kommentare auf seinem Online-Portal zulassen muss, die Kritik an der Themenauswahl üben. Das Gericht gab der Beschwerde eines Nutzers teilweise statt, dessen Kommentar zu einem SRF-Artikel über Zoos gelöscht worden war. Der Beitrag, in dem das Fehlen jeglicher Berichterstattung über Julian Assange moniert wurde, wies nach Ansicht des Gerichts ausreichenden thematischen Bezug auf; die Löschung verletzte die Meinungsfreiheit des Autors. Weitere Kommentare desselben Nutzers wurden jedoch abgewiesen, da sie gegen die Netiquette verstossen hatten. Das Gericht bekräftigte das Recht der SRG auf Durchsetzung einer respektvollen Diskussionskultur, warnte jedoch davor, dies zur inhaltlichen Steuerung zu missbrauchen (Urteile 2C_270/2024 und 2C_123/2025 vom 04.06.2026).
TX Group gewinnt Berufungsverfahren vor Waadtländer Kantonsgericht gegen Pascal Broulis
Das Kantonsgericht Waadt hat eine Berufung des ehemaligen Waadtländer Staatsrats Pascal Broulis gegen die Zürcher TX Group abgewiesen. Es urteilte, dass die umstrittenen Artikel des Tages-Anzeigers aus den Jahren 2018 bis 2019 sachlich korrekt waren und unter die zulässige journalistische Berichterstattung fallen. Das zweitinstanzliche Urteil vom 30. April wurde von der TX Group am 27. Mai 2026 kommuniziert. Broulis, der in erster Instanz im Februar 2025 noch Recht erhalten hatte, will den Fall vor das Schweizerische Bundesgericht weiterziehen. Die Artikel betrafen unter anderem angebliche steuerliche Vorteile, Russlandreisen und potenzielle Interessenkonflikte von Broulis. Das Waadtländer Gericht betonte das öffentliche Interesse an der Kontrolle von Politikern und wertete die Berichterstattung als durch die Pressefreiheit geschützt. Die Rechtsvertretung der TX Group und der Journalisten bezeichnete das Urteil als wichtiges Signal für den investigativen Journalismus in der Schweiz.
Schweizer Gericht verurteilt Ringier zur Gewinnherausgabe
Ein Schweizer Berufungsgericht hat bestätigt, dass das Medienunternehmen Ringier Gewinne aus einer Berichterstattung herausgeben muss, die als Verletzung von Persönlichkeitsrechten eingestuft wurde. Die ursprüngliche Summe von 309.000 CHF wurde dabei auf 140.000 CHF reduziert. Geklagt hatte Jolanda Spiess-Hegglin wegen einer Artikelserie der Blick-Gruppe aus dem Dezember 2014. Ringier-CEO Ladina Heimgartner hatte das erstinstanzliche Urteil zuvor als »theoretischen Todesstoß für den freien Journalismus« bezeichnet. Nach dem Entscheid der zweiten Instanz schlug das Unternehmen jedoch leisere Töne an und erklärte, der Betrag liege nach wie vor »signifikant über dem tatsächlichen Gewinn«. In dem Bericht wird angemerkt, dass die Gewinnabschöpfung im Schweizer Recht fest verankert ist und das Bundesgericht derartige Beträge nur selten neu berechnet. Das Urteil setzt einen beachtlichen Präzedenzfall für medienrechtliche Risiken im Verlagswesen.
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