Beobachtetes Signal · 21. Feb. 2020 · Technical Release · Quelle: OnlineMarketing.de · Relevanz: 4/5 · Sentiment: Positiv
Google AI: Keine geschlechtsspezifische Kennzeichnung von Personen auf Bildern mehr
Googles Cloud Vision API, die von Entwicklern zur Erkennung von Objekten und Personen in Bildern genutzt wird, klassifiziert Individuen künftig nicht mehr nach Geschlecht. Personen werden stattdessen einheitlich als „Person“ identifiziert, da das äußere Erscheinungsbild kein verlässlicher Indikator für das Geschlecht ist. Diese Änderung wurde Entwicklern per E-Mail mitgeteilt und trat nach dem 19. Februar 2020 in Kraft. Der Schritt gilt als Maßnahme zur Reduzierung von Bias und Diskriminierung in KI-Systemen. Der Vorstoß erinnert an vergangene KI-Kontroversen, darunter einen Vorfall aus dem Jahr 2015, bei dem dunkelhäutige Personen irrtümlich als Gorillas gelabelt wurden, sowie die Veröffentlichung von Googles KI-Leitlinien im Jahr 2018 infolge von Protesten gegen Pentagon-Kooperationen. Durch den Verzicht auf geschlechtsspezifische Labels wird eine fairere Bilderkennung angestrebt, während gleichzeitig anhaltende Debatten über die Kategorisierung von Menschen durch KI und deren praktische Anwendung beleuchtet werden.
Technologischer Release einer Major Platform (Google) mit direkten Auswirkungen auf AI-Labeling und Bias Mitigation; von hoher Relevanz für die Industrie.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Die Cloud Vision API gibt keine geschlechtsspezifischen Labels wie „Mann“ oder „Frau“ mehr aus, sondern kennzeichnet Menschen stattdessen als „Person“.
- Die Änderung wurde Entwicklern von Google per E-Mail mitgeteilt und trat nach dem 19. Februar 2020 in Kraft.
- Als Grund wird angeführt, dass das äußere Erscheinungsbild das Geschlecht einer Person nicht verlässlich bestimmen kann.
- Der Artikel verweist auf frühere Vorfälle und Diskussionen, darunter einen Fehl-Labeling-Fall von 2015, Googles KI-Richtlinien von 2018 sowie Proteste gegen die Pentagon-Kooperation von Google.
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2 verknüpfte UnternehmenVerwandte Marktsignale & Trends
Aktuelle verifizierte Unternehmensentwicklungen und Deal-Aktivitäten in diesem Marktsegment.
YouTube führt automatisierte KI-Erkennung und prominentere Kennzeichnung ein
YouTube verschärft die Transparenzvorgaben für synthetische Inhalte und platziert Kennzeichnungen für KI-generierte Videos künftig an deutlich sichtbareren Stellen. Bei horizontalen Videos erscheint der Hinweis künftig direkt unter dem Player, bei Shorts als direktes Overlay. Offensichtlich animierte Clips verbleiben in der erweiterten Beschreibung. Zeitgleich führt die Plattform eine automatisierte Erkennung ein, die Videos auch ohne Selbstauskunft der Creator kennzeichnet. Der Algorithmus prüft Metadaten und reagiert insbesondere auf C2PA-Marker (Coalition for Content Provenance and Authenticity). Creator können fehlerhafte Einstufungen über YouTube Studio anfechten; Kennzeichnungen durch Google-eigene Tools wie Veo oder C2PA-Daten gelten jedoch als verbindlich. Der schrittweise Rollout beginnt im Mai 2026. Laut YouTube haben die Labels keinen Einfluss auf Empfehlungsalgorithmen oder die Ausspielung von Ads. Eine Kennzeichnungspflicht für fotorealistische KI-Inhalte besteht bereits seit Frühjahr 2024.
Amazon verpflichtet Seller zur Kennzeichnung von KI-generierten Personen
Nach einem neuen Gesetz im US-Bundesstaat New York, das die Offenlegung sogenannter synthetischer Darsteller in der Werbung vorschreibt, hat Amazon Drittanbieter angewiesen, Produktbilder und -videos mit KI-generierten Personen deutlich zu kennzeichnen. Verkäufer müssen entsprechende Bilddateien sowie A+ Content vor dem Upload mit spezifischen Metadaten-Schlagwörtern versehen. Zudem plant Amazon, entsprechende Listings künftig mit einem visuellen Indikator zu versehen. Von der Regelung ausgenommen sind Charaktere aus TV-Serien, Videospielen und Filmen sowie reale Personen, selbst wenn diese digital bearbeitet wurden. Dieser Schritt spiegelt breitere Branchentrends wider – vergleichbare Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte wurden zuvor bereits von Plattformen wie Meta, TikTok, Pinterest und Google YouTube eingeführt. Die Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund massiv steigender KI-Nutzung im E-Commerce und eigener Investitionen von Amazon in generative KI-Tools.
Google führt Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Werbemittel ein
Google führt im „My Ad Center“ ein neues Infopanel namens „Wie diese Werbung erstellt wurde“ ein, das den Einsatz generativer KI bei der Erstellung oder Bearbeitung von Creatives offenlegt. Das Feature wird schrittweise für Google Search, Discover und YouTube ausgerollt und weist aus, ob Elemente wie Personen, Orte, Objekte, Ereignisse oder Texte KI-generiert bzw. -modifiziert wurden. Bei der Nutzung hauseigener Google-KI-Tools erfolgt die Kennzeichnung automatisch. Für Creatives aus Drittanbieter-Tools können Advertiser die KI-Nutzung deklarieren, was jedoch Transparenzlücken birgt, falls dies unterbleibt. Je nach regulatorischen Vorgaben, wie etwa dem EU AI Act, können diese Labels künftig auch direkt auf den Werbeanzeigen eingeblendet werden. Ergänzend verweist Google auf unsichtbare Provenienzsignale wie SynthID sowie bestehende Richtlinien für synthetische Inhalte in sensiblen Kontexten.
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