Beobachtetes Signal · 24. Juli 2026 · Court Ruling · Quelle: persoenlich.com News · Relevanz: 2/5 · Sentiment: Neutral
Bundesgericht ordnet Anklage gegen Inside-Paradeplatz-Gründer Lukas Hässig an
Das Schweizerische Bundesgericht hat entschieden, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Journalisten und Inside-Paradeplatz-Gründer Lukas Hässig wegen angeblicher Verletzung des Bankgeheimnisses erheben muss. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen im Dezember 2025 eingestellt, doch das Gericht gab einer Beschwerde von Beat Stocker statt und wies den Fall zur Anklageerhebung zurück. Der Rechtsstreit geht auf einen Artikel von Inside Paradeplatz aus dem Jahr 2016 zurück, in dem behauptet wurde, Pierin Vincenz habe 2015 eine Zahlung von 2,9 Millionen Franken im Zusammenhang mit der Raiffeisen-Übernahme von Investnet erhalten. Die Verfahren gegen Pierin Vincenz und seinen Geschäftspartner Beat Stocker laufen weiterhin, und für August 2026 sind zusätzliche Gerichtstermine angesetzt.
Dieses juristische Urteil gegen einen prominenten Verleger schafft einen Präzedenzfall für die Berichterstattung im Verhältnis zum Bankgeheimnis und betrifft das redaktionelle Haftungsrisiko von Medienhäusern, hat jedoch keine direkten Auswirkungen auf das operative AdTech- oder MarTech-Geschäft.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Das Schweizerische Bundesgericht hat entschieden, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft den Journalisten Lukas Hässig anklagen muss.
- Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen im Dezember 2025 eingestellt, muss diese nun jedoch wieder aufnehmen und Anklage erheben.
- Die Beschwerde, die zu diesem Wendepunkt führte, wurde von Beat Stocker, einem Vertrauten des ex-Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz, eingereicht.
- Der Fall stützt sich auf einen Inside-Paradeplatz-Artikel aus dem Jahr 2016 über eine angebliche Zahlung von 2,9 Millionen Franken an Pierin Vincenz im Jahr 2015 bei der Investnet-Übernahme durch Raiffeisen.
- Pierin Vincenz wurde im April 2022 vom Bezirksgericht Zürich zu 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt; Beat Stocker erhielt 4 Jahre, wobei weitere Verfahren für August 2026 angesetzt sind.
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Schweizer Gericht verurteilt Ringier zur Gewinnherausgabe
Ein Schweizer Berufungsgericht hat bestätigt, dass das Medienunternehmen Ringier Gewinne aus einer Berichterstattung herausgeben muss, die als Verletzung von Persönlichkeitsrechten eingestuft wurde. Die ursprüngliche Summe von 309.000 CHF wurde dabei auf 140.000 CHF reduziert. Geklagt hatte Jolanda Spiess-Hegglin wegen einer Artikelserie der Blick-Gruppe aus dem Dezember 2014. Ringier-CEO Ladina Heimgartner hatte das erstinstanzliche Urteil zuvor als »theoretischen Todesstoß für den freien Journalismus« bezeichnet. Nach dem Entscheid der zweiten Instanz schlug das Unternehmen jedoch leisere Töne an und erklärte, der Betrag liege nach wie vor »signifikant über dem tatsächlichen Gewinn«. In dem Bericht wird angemerkt, dass die Gewinnabschöpfung im Schweizer Recht fest verankert ist und das Bundesgericht derartige Beträge nur selten neu berechnet. Das Urteil setzt einen beachtlichen Präzedenzfall für medienrechtliche Risiken im Verlagswesen.
Ringier zieht nach Urteil zu Gewinnherausgabe vor Bundesgericht
Die Schweizer Mediengruppe Ringier hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts Zug eingelegt. Dieses hatte das Unternehmen zur Herausgabe von rund 140.000 Franken an Gewinnen verurteilt, die durch vier Artikel im Boulevardblatt Blick generiert wurden, welche die Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verletzten. Die Vorinstanz hatte die Summe ursprünglich auf gut 309.000 Franken festgesetzt, die jedoch nach revidierten Berechnungen der Online- und Print-Werbeumsätze vom Obergericht reduziert wurde. Spiess-Hegglin verzichtete auf eine eigene Beschwerde und erklärte, das Bundesgericht werde die Gewinnherausgabe lediglich verzögern. Der Rechtsstreit geht auf Blick-Berichte über ein Ereignis im Jahr 2014 zurück, bei dem Ringier eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte einräumte. Spiess-Hegglin deutete an, womöglich gegen 167 weitere Artikel rechtlich vorzugehen, was zu erheblich höheren Forderungen führen könnte.
Basler Zeitung und Wirtschaftskammer beenden achtjährigen Rechtsstreit mit Vergleich
Die Basler Zeitung, Teil von Tamedia, und die Wirtschaftskammer Baselland haben nach acht Jahren einen medienrechtlichen Streit durch einen Vergleich beigelegt. Der Konflikt ging auf kritische Artikel aus dem Jahr 2018 über die Kammer und deren Direktor Christoph Buser zurück. Der im Blatt veröffentlichte Vergleich hält fest, dass die Kammer und Buser anerkennen, dass die kritische Berichterstattung im Rahmen der Medienfreiheit grundsätzlich zulässig war. Im Gegenzug räumt die Zeitung ein, dass sie teilweise zu weit gegangen ist, Persönlichkeitsrechte verletzt hat, und spricht eine Entschuldigung aus. Der Fall umfasste zwei parallele Verfahren durch alle Instanzen bis vor das Bundesgericht und erzeugte laut Tamedia über tausend Seiten an Rechtsschriften. BaZ-Chefredakteurin Nina Jecker betonte, das Ergebnis bestätige das Recht auf kritische Recherchen, unterstreiche jedoch gleichzeitig die Notwendigkeit journalistischer Sorgfalt.
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