Beobachtetes Signal · 6. Aug. 2026 · Regulation · Quelle: Lebensmittelzeitung · Relevanz: 3/5 · Sentiment: Negativ
EU-Richtlinie EmpCo: Hersteller überkleben und entfernen Umweltaussagen auf Verpackungen
Die strengere EU-Verbraucherschutzrichtlinie EmpCo (Empowering Consumers for the Green Transition) tritt am 27. September 2026 verbindlich in Kraft. Zahlreiche Hersteller passen bereits jetzt Verpackungen, Websites und Werbekampagnen an, um den neuen, restriktiven Vorgaben gegen Greenwashing zu entsprechen. Viele Unternehmen überkleben oder entfernen frühere Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen präventiv, um Abmahnungen und rechtliche Risiken zu vermeiden. Der Branchenbericht verdeutlicht die erheblichen operativen Compliance-Kosten, die durch diese Umstellungen für Konsumgüterhersteller entstehen. Als prominentes Fallbeispiel gilt Ritter Sport: Das Unternehmen überklebte auf Schokoladenverpackungen das Siegel für „100 % zertifiziert nachhaltigen Kakaobezug“ kurzfristig mit einer reinen Gewichtsangabe. Die Anpassungswelle verdeutlicht den massiven Druck auf FMCG-Marken zur lückenlosen Nachweisbarkeit ihrer Werbeversprechen.
Die EU-EmpCo-Richtlinie verschärft die Kriterien für Umweltwerbung drastisch und zwingt Markenartikelhersteller EU-weit zur kostenintensiven Überarbeitung von Verpackungs-, Marketing- und Digital-Assets.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Die EU-Verbraucherschutzrichtlinie EmpCo tritt am 27. September 2026 offiziell in Kraft.
- Unternehmen entfernen, überkleben oder modifizieren Umweltversprechen auf Verpackungen, Websites und Marketingmaterialien.
- Die Umstellung der Verpackungsdesigns und Kommunikationsmittel verursacht erhebliche Compliance- und Produktionskosten.
- Beispiel Ritter Sport: Der Claim für „100 % zertifiziert nachhaltigen Kakaobezug“ wurde auf Verpackungen durch eine Gewichtsangabe überklebt.
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EU-EmpCo-Richtlinie erzwingt strenge Nachweise für Umweltwerbung
Ein Kommentar von Paul Siethoff in der Lebensmittelzeitung analysiert die Auswirkungen der EU-EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) auf die Umweltwerbung. Die Regulierung zwingt Hersteller dazu, bestehende Produkte und Marketingaussagen grundlegend zu überarbeiten. Zwar bringt die Umsetzung für Unternehmen einen erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand mit sich, doch wird die Richtlinie insgesamt als sinnvoll bewertet. Sie zielt darauf ab, den Wildwuchs unbelegter Öko-Siegel einzudämmen und stattdessen verlässliche, transparente Nachhaltigkeitskennzeichnungen zu etablieren. Dies stärkt langfristig die Produkttransparenz und das Verbrauchervertrauen im gesamten Markt.
EU-Greenwashing-Richtlinie EmpCo bedroht Altbestände im Handel
Die EU-Richtlinie EmpCo (Richtlinie (EU) 2024/825) verschärft ab dem 27. September 2026 die Vorgaben für umweltbezogene Werbeaussagen drastisch. Händler warnen davor, dass bereits produzierte Waren und Verpackungen mit künftig unzulässigen Umweltaussagen ihre Verkehrsfähigkeit verlieren könnten. Dies führt zu erheblichen logistischen sowie steuerlichen Hürden und droht in der Vernichtung gebrauchsfähiger Bestände zu enden. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) fordert daher rechtssichere Abverkaufsfristen für Bestandsüberhänge sowie klare steuerliche Rahmenbedingungen für unbürokratische Sachspenden. Österreich dient mit einer dreijährigen Übergangsfrist für bestimmte zivilrechtliche Ansprüche als alternatives Modell. Um Risiken wie drohende Umsatzsteuernachzahlungen bei Spenden abzuwenden, sollten Unternehmen betroffene Bestände, Verpackungen und Marketingmaterialien vor dem Stichtag umfassend auditieren.
EU verschärft Regeln gegen Greenwashing ab September 2026
Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue EU-Verbraucherschutzregeln gegen Greenwashing und zur Produkthaltbarkeit. Die EmpCo-Richtlinie, umgesetzt im deutschen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), schränkt vage Umweltaussagen wie „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ ein, sofern sie nicht durch belastbare Belege gestützt werden. Kompensationsbasierte Klimaneutralitätsaussagen gelten nun als irreführend. Selbsterstellte Öko-Siegel sind verboten, wenn sie nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlicher Stelle festgesetzt wurden. Zukunftsvorhersagen müssen durch realistische, messbare und überprüfbare Pläne untermauert werden. Zusätzlich standardisiert die EU Kennzeichnungen für erweiterte Haltbarkeitsgarantien und Reparierbarkeitsinformationen bei Elektronik und Haushaltsgeräten. Verbraucher sollen so mehr Klarheit über Nachhaltigkeit und Langlebigkeit erhalten, jedoch hängt die Wirkung von der Durchsetzung ab.
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