Beobachtetes Signal · 4. Nov. 2026 · Policy Update · Quelle: Horizont · Relevanz: 3/5 · Sentiment: Positiv
EU-Kommission zieht Green-Claims-Richtlinie zurück
Die Europäische Kommission hat beschlossen, ihren Vorschlag für eine Green-Claims-Richtlinie zurückzuziehen, die Unternehmen verpflichtet hätte, vorab eine behördliche Genehmigung für umweltbezogene Werbeaussagen einzuholen. Die Entscheidung wurde im Arbeitsprogramm 2027 der Kommission veröffentlicht, das am 4. November 2026 erschien. Die Richtlinie war bereits länger als tot gegolten und stieß auf erheblichen Widerstand. Mit dem Rückzug ist das geplante bürokratische Vorab-Zulassungsverfahren für sämtliche Ökowerebeaussagen offiziell vom Tisch. Dies ist für Werbetreibende und Vermarkter in der EU von Bedeutung, da die Gefahr strenger Verifizierungsanforderungen für Umweltaussagen entfällt. Weitere EU-Vorschriften, wie die EmpCo-Richtlinie, legen Unternehmen jedoch weiterhin Grenzen auf, um Greenwashing zu vermeiden.
Der Rückzug der Green-Claims-Richtlinie nimmt eine erhebliche regulatorische Belastung für Werbetreibende, was Auswirkungen auf die EU-Umweltmarketingvorschriften hat.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Die EU-Kommission plant, die Green-Claims-Richtlinie zurückzuziehen, wie im Arbeitsprogramm 2027 angekündigt.
- Der Rückzug wurde offiziell am 4. November 2026 bekannt gegeben.
- Die Richtlinie hätte eine vorherige behördliche Genehmigung für umweltbezogene Werbeaussagen verlangt.
- Die Entscheidung folgt früheren Signalen, dass die Richtlinie tot sei.
- Weitere EU-Vorschriften, wie die EmpCo-Richtlinie, befassen sich weiterhin mit Greenwashing.
Ontologie & Marktkonzepte
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Mehrheit der Umweltaussagen verstößt gegen neue EU-Greenwashing-Richtlinie
Eine neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Greenwashing tritt am 27. September in Kraft und verschärft die Anforderungen an die Nachhaltigkeitskommunikation drastisch. Laut einer gemeinsamen Untersuchung von Wortliga und Media 4 Nature steht aktuell mehr als die Hälfte der von Unternehmen genutzten Umweltaussagen im Widerspruch zu den neuen Vorgaben. Die sogenannte EmpCo-Richtlinie untersagt künftig generische, unbelegte oder irreführende Aussagen bezüglich der Umweltfreundlichkeit von Produkten und Dienstleistungen. Werbetreibende und Marken sind künftig gesetzlich verpflichtet, sämtliche Nachhaltigkeitsversprechen lückenlos und wissenschaftlich fundiert nachzuweisen. Die Analyse deckt typische Fehlerquellen in bestehenden Kampagnen auf und liefert praxisnahe Leitlinien für die rechtskonforme Ausgestaltung künftiger Werbe- und Marketingmaßnahmen.
EU-Richtlinie gegen Greenwashing erzwingt strengere Marketing-Regeln
Ab dem 27. September 2026 setzt Deutschland mit der Dritten Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel (EmpCo) um. Die Neuregelung untersagt vage sowie unbelegte Umweltaussagen in der Werbung und sieht empfindliche Bußgelder für nicht verifizierbare Nachhaltigkeitsversprechen vor. Dies verpflichtet Marketingteams und die gesamte Werbewertschöpfungskette dazu, Werbebotschaften sowie die zugrundeliegende Dokumentation über alle Kampagnen und Kommunikationskanäle hinweg kritisch zu überprüfen und rechtlich abzusichern.
Österreich: EmpCo-Richtlinie verbietet unbelegte Greenwashing-Aussagen ab September 2026
Ab dem 27. September 2026 greifen in Österreich im Rahmen einer UWG-Novelle zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) strengere Vorgaben für Umweltwerbung. Die Neuregelung erweitert die „schwarze Liste“ unlauterer Geschäftspraktiken um diverse Formen irreführenden Green Marketings. Allgemeine Aussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ sind künftig ohne Nachweis einer exzellenten Umweltleistung untersagt. Zudem wird die Nutzung von Kompensationszertifikaten (Carbon Offsets) für produktbezogene Klima-Claims verboten. Nachhaltigkeitssiegel müssen künftig auf anerkannten Zertifizierungssystemen basieren. Flankierend schränkt das Gesetz irreführende Angaben zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten ein. Da die ergänzende Green Claims Directive auf EU-Ebene derzeit stockt, verbleiben punktuelle Lücken im Verifizierungsrahmen. Unternehmen müssen bestehende Marketing-Claims umfassend prüfen und ihre Werbestrategien rechtssicher anpassen.
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