Beobachtetes Signal · 31. Aug. 2026 · Legal Ruling · Quelle: Manager Magazin · Relevanz: 2/5 · Sentiment: Neutral
Enpal zieht Unterlassungsanträge zurück: Berichterstattung des manager magazins vollständig zulässig
Im Berufungsverfahren vor dem Kammergericht Berlin haben Enpal und Gründer Mario Kohle sämtliche Unterlassungsanträge gegen das manager magazin zu 18 Streitpunkten zurückgezogen. Dies geschah, nachdem das Gericht signalisiert hatte, zugunsten des Verlags zu entscheiden. Damit sind die zuvor vom Landgericht Berlin erlassenen erstinstanzlichen Verbote hinfällig. Das manager magazin hat daraufhin den vollständigen Zugriff auf seine Recherche aus dem Oktober 2025 wiederhergestellt. Der Bericht thematisiert mutmaßlich rechtswidrige Arbeitsbedingungen bei Enpal und zitiert Experten, die vertragliche Praktiken als „moderne Sklaverei“ einstuften. Enpal weist die Vorwürfe zurück. Durch den Ausgang des Verfahrens ist die journalistische Investigativberichterstattung nun wieder uneingeschränkt und in vollem Umfang online abrufbar.
Der juristische Rückzug stärkt die Rechtssicherheit von Publishern bei investigativen Recherchen und unterstreicht die Risiken unternehmerischer Klagen gegen Medienhäuser, besitzt jedoch keine direkten Auswirkungen auf die AdTech- oder MarTech-Branche.
Marktsignale zu Enpal in Echtzeit verfolgen
Polaris7 erfasst behördliche Registrierungen, Primärquellen, Führungswechsel und Deal-Aktivitäten rund um die Uhr. Erstellen Sie Ihren Polaris7-Workspace, um automatisierte Executive Briefings zu erhalten.
Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Enpal und Gründer Mario Kohle zogen alle 18 Unterlassungsanträge im Berufungsverfahren vor dem Kammergericht Berlin zurück.
- Das Kammergericht Berlin kündigte an, zugunsten des manager magazins zu entscheiden, was die Antragsrücknahme auslöste.
- Die Investigativ-Recherche des manager magazins thematisiert mutmaßlich rechtswidrige Arbeitsbedingungen bei Enpal inklusive des Expertenzitats „moderne Sklaverei“.
- Nach der Rücknahme sind die Verbote des Landgerichts Berlin gegenstandslos und der Artikel ist wieder vollständig online.
Verknüpfte Unternehmen
4 verknüpfte Unternehmen“Enpal und sein Gründer zogen im Berufungsverfahren vor dem Kammergericht Berlin sämtliche 18 Unterlassungsanträge zurück.”
“Das manager magazin stellte den Vollzugriff auf seine Berichterstattung wieder her, nachdem die Gegenpartei die Unterlassungsanträge zurückg...”
“Wird ebenfalls als Content-Partner auf der Plattform des manager magazins genannt.”
Ontologie & Marktkonzepte
Verwandte Marktsignale & Trends
Aktuelle verifizierte Unternehmensentwicklungen und Deal-Aktivitäten in diesem Marktsegment.
Palantir erzielt Teilerfolg bei Gegendarstellung gegen das Magazin Republik
Das Zürcher Handelsgericht hat einer von insgesamt 23 Gegendarstellungsansprüchen des Datenanalyse-Spezialisten Palantir gegen das Schweizer Online-Magazin Republik stattgegeben. Die Publikation muss demnach eine Formulierung im Zusammenhang mit ihrer Foundry-Software korrigieren, während die übrigen 22 Anträge abgewiesen wurden. Hintergrund sind zwei im Dezember veröffentlichte investigative Artikel der Republik über gescheiterte Akquisitionsversuche von Palantir bei Schweizer Bundesbehörden, gegen die das Unternehmen im Januar rechtlich vorgegangen war. Die Republik kündigte an, die angeordnete Korrektur zu veröffentlichen und auf weitere Rechtsmittel zu verzichten, da das Urteil in der Hauptsache zu ihren Gunsten ausfiel. Vertreter beider Parteien betonten in Stellungnahmen die Bedeutung der Pressefreiheit sowie des Grundsatzes von Rede und Gegenrede. Das Verfahren verdeutlicht die rechtlichen Rahmenwirkungen für investigative Medienberichterstattung im deutschsprachigen Raum und berührt medienrechtliche Standards.
Sächsischer Grosso-Großhändler erzielt einstweilige Verfügung gegen FFF-Verlagsallianz
Das Landgericht Leipzig hat am 30. Juni 2026 per einstweiliger Verfügung entschieden, dass 13 Verlage der Verlagsallianz „Fit for Future“ (FFF) den sächsischen Pressegroßhändler Mercura – Pressegroßhandel Mietke vorerst exklusiv weiter mit Zeitungen und Zeitschriften beliefern müssen. Nach summarischer Prüfung stufte das Gericht die Kündigungen als kartellrechtswidrig und somit unwirksam ein. Zudem sah das Gericht die Dringlichkeit gegeben, da Mercura bei einem Lieferstopp vor Abschluss des Hauptverfahrens unumkehrbare Schäden wie Personalabbau oder Anlagenverkäufe gedroht hätten. Die stillschweigende Billigung der FFF-Pläne durch das Bundeskartellamt bindet das Gericht nicht. Die Verfügung gilt bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung in der Hauptsache; den Verlagen steht die Berufung zum Oberlandesgericht Dresden offen.
Ringier zieht nach Urteil zu Gewinnherausgabe vor Bundesgericht
Die Schweizer Mediengruppe Ringier hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts Zug eingelegt. Dieses hatte das Unternehmen zur Herausgabe von rund 140.000 Franken an Gewinnen verurteilt, die durch vier Artikel im Boulevardblatt Blick generiert wurden, welche die Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verletzten. Die Vorinstanz hatte die Summe ursprünglich auf gut 309.000 Franken festgesetzt, die jedoch nach revidierten Berechnungen der Online- und Print-Werbeumsätze vom Obergericht reduziert wurde. Spiess-Hegglin verzichtete auf eine eigene Beschwerde und erklärte, das Bundesgericht werde die Gewinnherausgabe lediglich verzögern. Der Rechtsstreit geht auf Blick-Berichte über ein Ereignis im Jahr 2014 zurück, bei dem Ringier eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte einräumte. Spiess-Hegglin deutete an, womöglich gegen 167 weitere Artikel rechtlich vorzugehen, was zu erheblich höheren Forderungen führen könnte.
Alle künftigen Signale zu Enpal & Wettbewerbern im Briefing erhalten
Verpassen Sie keine M&A-Transaktionen, Führungswechsel, Kunden-Etats oder Produkt-Launches mehr. Polaris7 überwacht über 20.000 Primärquellen rund um die Uhr und liefert evidenzbasierte Telemetrie direkt in Ihr wöchentliches Executive Briefing.
