Beobachtetes Signal · 3. Sept. 2026 · Policy Update · Quelle: t3n · Relevanz: 2/5 · Sentiment: Neutral

Disney Plus verliert Patentstreit: Cast-Funktion und Streaming-Qualität in Gefahr

Zusammenfassung des Signals

Das Einheitliche Patentgericht (UPC) in Düsseldorf hat entschieden, dass Disney Plus das Patent EP 2 080 349 von InterDigital verletzt, welches die Synchronisation von Medieninhalten wie die Cast-Funktion betrifft. Die einstweilige Verfügung betrifft das Streaming über den Chrome-Browser sowie Disney Plus Apps auf Windows, macOS, Android und iOS in Deutschland und den Niederlanden. Disney kann Berufung einlegen. Vorangegangene UPC-Urteile betrafen bereits HEVC-Videocodierungspatente in elf EU-Staaten, woraufhin Disney auf den VP9-Codec umstieg, den InterDigital nun ebenfalls angreift. Hierzu wurden zwei weitere Verfahren eingeleitet. Disney hat bislang keine Lizenzgebühren an InterDigital gezahlt. Der anhaltende Rechtsstreit hat für Premium-Abonnenten in Deutschland bereits zum Wegfall von HDR-Support und temporär auch von 4K-Streaming geführt.

Polaris7 AgentStrategische Einordnung
Hohe Konfidenz

Dieser Patentstreit beeinträchtigt zentrale Disney Plus-Streaming-Funktionen wie Casting und 4K/HDR und verdeutlicht die rechtlichen Risiken für Streaming-Plattformen bei der Nutzung von Videotechnologien, hat jedoch nur begrenzte direkte Auswirkungen auf das AdTech-Ökosystem.

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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz

  • Das UPC Düsseldorf urteilte, dass Disney Plus das InterDigital-Patent EP 2 080 349 verletzt.
  • Die Unterlassungsverfügung betrifft die Cast-Funktion über Chrome und Apps auf Windows, macOS, Android und iOS.
  • Zwei frühere UPC-Verfahren betrafen HEVC-Videocodierungspatente in elf EU-Staaten.
  • InterDigital hat zwei weitere Klagen bezüglich Disneys Nutzung des VP9-Videocodecs eingereicht.
  • Disney hat keine Lizenzgebühren für die streitigen Patente an InterDigital gezahlt.

Verknüpfte Unternehmen

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Primäre Quellenbasis & Herkunftsnachweis
Verifizierter Herkunftsnachweis
Primärquelle: t3n•Veröffentlicht: 3. Sept. 2026
Ursprünglicher Berichttitel: “Kein HDR, kein 4K, bald keine Cast-Funktion? Disney Plus verliert den nächsten Patentstreit”

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Legal & Patents14. Sept. 2026

InterDigital verklagt Disney auf 101,7 Millionen Euro im HDR-Patentstreit

InterDigital hat den Patentstreit mit Disney über HDR-Technologie verschärft und vor dem Landgericht München eine Schadensersatzklage in Höhe von 101,7 Millionen Euro eingereicht. Die Klage betrifft die unlizenzierte Nutzung von HDR-Technologien durch Disney Plus von März 2020 bis Ende 2025 und betrifft Nutzer in Deutschland sowie 19 weiteren europäischen Ländern. Der Konflikt begann im November 2025 mit einer einstweiligen Verfügung, woraufhin Disney Dolby Vision, HDR10+ sowie 3D-Inhalte entfernte. Ein Urteil des Unified Patent Court (UPC) im Juli 2026 erzwang zudem die Deaktivierung von 4K-UHD- und HDR-Support. Im September 2026 untersagte ein weiteres Urteil die Google-Cast-Funktion in Deutschland und den Niederlanden. InterDigital strebt eine langfristige Lizenzvereinbarung an; Disney hatte Premium-Abonnenten nach den Qualitätsabwertungen im August 2026 bereits ein Sonderkündigungsrecht gewährt.

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Disney Plus streicht 4K und HDR in Deutschland nach Patenturteil

Disney Plus hat für deutsche Nutzer, darunter auch Premium-Abonnenten, die Streaming-Optionen für 4K UHD und HDR entfernt, wodurch die Wiedergabe auf 1080p SDR beschränkt wird. Auslöser ist ein Patentstreit mit dem US-Unternehmen InterDigital, das vor der Düsseldorfer Kammer des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) eine einstweilige Verfügung erwirkt hat. Bereits zuvor hatten juristische Schritte in München zum Wegfall von Dolby Vision, HDR10+ und 3D-Inhalten geführt. InterDigital fordert eine angemessene Vergütung für die Nutzung fortschrittlicher Videokodierungstechnologien durch Streaming-Dienste. Unterdessen prüft die Verbraucherzentrale Niedersachsen rechtliche Schritte wegen irreführender Werbung und nicht eingehaltener Qualitätsversprechen.

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CTV5. Aug. 2026

Disney+ gewährt deutschen Premiumkunden Sonderkündigungsrecht nach Funktionsreduzierung

Disney+ bietet deutschen Abonnenten des Premium-Tarifs ein Sonderkündigungsrecht an, nachdem der Streaming-Dienst infolge eines Patentstreits mit InterDigital die 4K- und HDR-Funktionen eingeschränkt hat. Betroffene Kunden werden per E-Mail benachrichtigt und haben ab Erhalt 30 Tage Zeit, die Kündigung auszuüben; nicht genutzte im Voraus bezahlte Beträge werden anteilig erstattet. Die Maßnahme betrifft ausschließlich den Premium-Tarif, der jährlich 160 Euro kostet. Inzwischen hat Disney die 4K-Wiedergabe auf einigen Geräten wie Android TV, ausgewählten Google-, Philips- und Sony-Modellen, Amazon Fire TV, LG-Fernsehern ab Baujahr 2020 sowie Sky Glass und Sky Stream teilweise wiederhergestellt, während HDR weiterhin nicht verfügbar ist. Tests legen nahe, dass Disney zur Umgehung des Patentkonflikts anstelle des strittigen HEVC-Codecs nun VP9 nutzt.

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