Beobachtetes Signal · 16. Apr. 2026 · Court Ruling · Quelle: Manager Magazin · Relevanz: 2/5 · Sentiment: Neutral

Gericht erlaubt Penny exklusive App-Rabatte

Zusammenfassung des Signals

Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Unterlassungsklage des vzbv abgewiesen, die sich gegen app-exklusive Rabatte des Discounters Penny richtete. Das Gericht (13. Zivilsenat, Az. I-13 UKl 7/25) sah keine ausreichenden Belege dafür, dass Preisnachlässe nur für App-Nutzer eine unzulässige Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darstellen; eine geringere Internet- und Smartphone-Nutzung älterer Menschen belege dies allein nicht. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Verbraucherschützer kündigten an, das Urteil vor einer möglichen Berufung zu prüfen. Ein ähnliches Verfahren gegen Netto war zuvor bereits vom OLG Bamberg abgewiesen worden.

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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz

  • Das Oberlandesgericht Hamm (13. Zivilsenat) wies die vzbv-Klage gegen Penny ab (Az. I-13 UKl 7/25).
  • Penny hatte mit Fruchtjoghurt-Rabatten von bis zu 52 Prozent geworben, die exklusiv für registrierte App-Kunden galten.
  • Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) argumentierte, App-Rabatte benachteiligten ältere, jüngere oder behinderte Menschen unzulässig nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
  • Das Gericht sah keine unzulässige Diskriminierung und ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
  • Eine vergleichbare Klage gegen den Discounter Netto wurde zuvor vom OLG Bamberg abgewiesen; dort wurde keine Revision zugelassen.
Primäre Quellenbasis & Herkunftsnachweis
Verifizierter Herkunftsnachweis
Primärquelle: Manager Magazin•Veröffentlicht: 16. Apr. 2026
Ursprünglicher Berichttitel: “Penny: Discounter darf Extra-Rabatte per App weiter anbieten”

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Retail Media14. Sept. 2026

Gericht verhandelt Diskriminierungsklage zur „Lidl Plus“-App

Das Brandenburgische Oberlandesgerichts verhandelt eine Klage bezüglich der „Lidl Plus“-App, die exklusive Rabatte für App-Nutzer anbietet. Verbraucherschützer argumentieren, dass solche Apps Kunden diskriminieren, die diese nicht nutzen, und damit Prinzipien einer fairen Preisgestaltung verletzen. Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob reine App-Rabatte eine unfaire Behandlung von Nicht-Nutzern darstellen. Diese rechtliche Auseinandersetzung ist Teil einer breiteren Debatte über Loyalty-Apps im Einzelhandel und deren Auswirkungen auf Preistransparenz sowie Verbrauchergleichheit. Der Ausgang könnte einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie Händler Werbeangebote in Deutschland strukturieren, was potenziell ähnliche Apps im gesamten Lebensmitteleinzelhandel beeinflussen kann. Die Verhandlung ist für den Tag nach der Veröffentlichung des Artikels angesetzt.

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Retailer & Marketplace9. Juli 2026

Netto Faces Legal Defeat Over Price Advertising

German discounter Netto faces a likely legal setback under the Preisangabenverordnung after using footnotes in its leaflet that consumer advocates say obscure price information. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg has brought enforcement action against what it calls insufficient price advertising, continuing a pattern of challenges that has prompted courts to scrutinize promotional price displays. The article — first published by Hanno Bender in Lebensmittelzeitung (DFV Mediengruppe) on 2026-07-09 and republished in Horizont on 2026-07-12 — notes that the Frankfurt regional court previously ruled against Samsung over UVP/MSRP declarations and that retailers such as Aldi Süd and Lidl have been required to change or faced suits over leaflet price advertising. The coverage highlights ongoing legal pressure on retailers to make leaflet and promotional prices clear and compliant.

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Connected TV (CTV) & OTT17. Juli 2026

Gericht weist Sammelklage gegen Prime Video Werbung ab

Das Oberlandesgericht München hat die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon bezüglich der Einführung von Werbung bei Prime Video vorerst abgewiesen. Rund 330.000 Verbraucher hatten sich der Klage angeschlossen. Laut Gericht ließen die Vertragsbedingungen von Prime Video begrenzte Werbeblöcke zu, während allgemeine Schadensersatzansprüche abgelehnt und Teile der Klage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz für unzulässig erklärt wurden. Amazon hatte Anfang 2024 die standardmäßige Werbeeinblendung eingeführt und eine werbefreie Option für rund drei Euro monatlich angeboten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Verbraucherzentrale plant Revision beim Bundesgerichtshof. Zudem sind eine separate Abschöpfungsklage sowie weitere Verfahren anhängig, was die rechtliche Unsicherheit für Streaming-Werbeinventar und Monetarisierungsmodelle auf großen Plattformen verlängert.

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