Beobachtetes Signal · 14. Okt. 2021 · Regulation · Quelle: OnlineMarketing.de · Relevanz: 2/5 · Sentiment: Neutral
Landgericht Köln: YouTube zur Wiederherstellung gelöschter Videos verpflichtet
Zwei Videos der Kampagne #allesaufdentisch waren von YouTube wegen angeblicher Fehlinformationen zum Coronavirus gelöscht worden. Das Landgericht Köln hat in einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass die Plattform die Clips zu Unrecht und vorschnell entfernt hat, und ordnete die Wiederherstellung der beiden Interviewvideos an, in denen sich Künstler und Wissenschaftler zu den COVID-19-Maßnahmen äußerten. Das Gericht betonte, dass YouTube nur Inhalte mit offensichtlichen, auf den ersten Blick erkennbaren medizinischen Fehlinformationen löschen dürfe und längere Interviews nicht pauschal bewertet werden könnten. Zum Zeitpunkt der Entscheidung hatte sich YouTube noch nicht öffentlich geäußert. Die Kampagne #allesaufdentisch folgt auf die umstrittene Initiative #allesdichtmachen, die mit der Querdenken-Bewegung in Verbindung gebracht wird. Ein späteres Update zeigte, dass YouTube weitere Videos wegen vermeintlicher Fehlinformationen entfernt hatte, was die anhaltenden Spannungen bei der Plattformmoderation verdeutlicht.
Das deutsche Gerichtsurteil zur Content-Moderation von YouTube in einem COVID-19-Desinformationsfall verdeutlicht die rechtlichen Grenzen automatisierter Plattformeingriffe und unterstreicht die anhaltenden Konflikte um schnelle Löschpraktiken.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Das Landgericht Köln wertete die Löschung von zwei Interviewvideos durch YouTube als unzulässig und ordnete die Wiederherstellung an.
- YouTube entfernte in der Folge zwei weitere Videos der Kampagne wegen angeblicher COVID-19-Fehlinformationen.
- Die Kampagne #allesaufdentisch gilt als Nachfolgeprojekt von #allesdichtmachen unter Beteiligung von Volker Bruch.
- Laut Gericht dürfen nur Inhalte mit sofort erkennbaren medizinischen Falschinformationen gelöscht werden.
- Aktualisierte Berichte vom Oktober 2021 dokumentieren anhaltende Videolöschungen durch die Plattform.
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Musiker wegen KI-Streamingbetrugs verurteilt
Ein 54-jähriger Musiker in den USA wurde zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er einen groß angelegten Streaming-Betrug orchestriert hatte. Mit bis zu 10.000 Bots, Tausenden von Fake-Accounts und Tausenden von KI-generierten Songs manipulierte er zwischen 2017 und 2024 Streaming-Plattformen wie Apple Music, Amazon Music und YouTube. Die betrügerischen Streams generierten Millionen an Tantiemen. Zeitweise erreichten seine Songs im April 80,9 Millionen Streams und übertrafen damit Taylor Swift (9,3 Millionen). Das Gericht ordnete außerdem die Rückzahlung von über 8 Millionen Dollar an. Seine Verteidigung argumentierte, dass keine Musiker direkt geschädigt wurden, aber die Staatsanwaltschaft konterte, dass echte Künstler und Fans um Tantiemen gebracht wurden.
Google startet Playground für KI-Prompt-Spielerstellung
Google hat Playground gestartet, eine experimentelle browserbasierte Gaming-Plattform, die es Nutzern ermöglicht, ohne Programmierkenntnisse eigene Spiele per Text-Prompt zu erstellen, zu spielen und zu teilen. Die Plattform nutzt eine konversationelle Oberfläche, über die Nutzer ihre Spielideen beschreiben können – ausgehend von einer leeren Leinwand, durch Remixen von Starter-Prompts oder mit geführter Unterstützung. Spieler können Physik, Regeln, Charaktere und Umgebungen ändern, indem sie Playground einfach um Änderungen bitten. Google plant die Integration von Unity Spark, um Kreativen Zugang zu fortschrittlicheren Mechaniken, hochauflösenden 3D-Fähigkeiten und der Unity-Laufzeitumgebung zu ermöglichen. Spiele können privat bleiben, per Link geteilt oder in der Playground-Explore-Galerie veröffentlicht werden. Einige Genres unterstützen Multiplayer und Bestenlisten. Playground basiert auf Nutzerbewertungen und Spielaktivität, um Spiele in der Galerie zu präsentieren, und veröffentlichte Spiele werden einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Verfügbar in den USA für Nutzer ab 18 Jahren, mit gestaffeltem Zugang basierend auf der Google One-Mitgliedschaft.
YouTube Shopping startet in Deutschland, Awin liefert Technik
YouTube Shopping ist in Deutschland gestartet: Berechtigte Creator können Produkte direkt in ihren Videos markieren und so einen nahtlosen Weg von der Empfehlung zum Kauf schaffen. Die technische Infrastruktur liefert unter anderem die Affiliate-Plattform Awin. Erste teilnehmende Händler sind Breuninger und Thalia, das Angebot soll in den kommenden Monaten ausgebaut werden. Das Programm steht nun Creatorn mit mindestens 500 Abonnenten offen. Laut YouTube erzielen direkt im Video markierte Produkte bis zu 50 Prozent mehr Klicks als klassische Affiliate-Links in der Videobeschreibung. Damit wird Creator Commerce stärker Teil des Affiliate-Ökosystems in Deutschland und bietet Marken einen neuen, performancebasierten Zugang zur Creator Economy.
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