Beobachtetes Signal · 3. Nov. 2026 · Policy Update · Quelle: t3n · Relevanz: 4/5 · Sentiment: Negativ

EuGH-Gutachten: KI-Chatbots können Verlagsrechte verletzen

Zusammenfassung des Signals

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird über einen wegweisenden Fall entscheiden, in dem der ungarische Verlag Like Company Google vorwirft, mit seinem KI-Chatbot Gemini Urheberrechte verletzt zu haben, indem Nachrichtenartikel für das KI-Training reproduziert und für Antworten genutzt wurden. Generalanwalt Maciej Szpunar empfahl dem Gericht, dass KI-Chatbots unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen können, wenn sie Online-Presseveröffentlichungen in Echtzeit abrufen und wiederverwenden. Es gebe jedoch keine Beweise für eine Nutzung der Artikel zum Training. Zudem sei nur die spezifische Ausdrucksform geschützt, nicht die berichteten Tatsachen. Anbieter von KI-Chatbots könnten haften, wenn die Nutzung von Presseveröffentlichungen fester Bestandteil ihres Geschäftsmodells sei. Der EuGH folgt solchen Gutachten in der Regel, ein Urteil steht aber noch aus.

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Hohe Konfidenz

Die Haltung des EuGH zu KI-Training und Urheberrecht könnte einen wichtigen Präzedenzfall schaffen, der KI-Modellanbieter und Verlage in ganz Europa betrifft und das generative KI- und AdTech-Ökosystem direkt beeinflusst.

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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz

  • Der EuGH befasst sich mit einer Klage gegen Googles KI-Chatbot Gemini des ungarischen Verlags Like Company.
  • Generalanwalt Maciej Szpunar kam zu dem Schluss, dass KI-Chatbots unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen können.
  • Szpunar fand keine Beweise dafür, dass Google Nachrichtenartikel für das KI-Training verwendet hat.
  • Das Gutachten stellt klar, dass nur die spezifische Ausdrucksform von Veröffentlichungen geschützt ist, nicht die berichteten Fakten.
  • Ein endgültiges EuGH-Urteil steht noch aus.

Verknüpfte Unternehmen

1 verknüpfte Unternehmen

“Das Unternehmen hinter dem KI-Chatbot Gemini, das beschuldigt wird, während des KI-Trainings Nachrichtenartikel vervielfältigt und zugänglic...”

Primäre Quellenbasis & Herkunftsnachweis
Verifizierter Herkunftsnachweis
Primärquelle: t3n•Veröffentlicht: 3. Nov. 2026
Ursprünglicher Berichttitel: “News-Artikel: KI-Chatbots können laut EuGH Urheberrechte von Verlagen verletzen”

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Regulation17. Sept. 2026

EU stuft ChatGPT unter dem Digital Services Act als Suchmaschine ein

Die EU-Kommission hat ChatGPT im Rahmen des Digital Services Act offiziell als sehr große Online-Suchmaschine eingestuft. Diese Entscheidung verleiht den Forderungen des Verbands Schweizer Medien (VSM) nach einer Urheberrechtsreform neuen Auftrieb. Der VSM argumentiert, dass generative KI-Chatbots zunehmend direkte Antworten statt weiterführender Links liefern, wodurch Publishern essenzieller Traffic und Werbeeinnahmen entzogen werden – über 99 % der Nutzer klicken bei KI-Antworten nicht mehr auf die Quell-Links. Der Verband fordert daher ein technologieneutrales Leistungsschutzrecht, das KI-Anbieter zur Vergütung journalistischer Inhalte verpflichtet. Flankiert wird diese Entwicklung durch die deutsche Medienanstalt ZAK, die das Medienrecht auf KI-Suchdienste anwendet und bereits Beschlüsse gegen Google und Perplexity fasste. Zeitgleich prüft das Schweizer Parlament die Auswirkungen von KI auf Suchmaschinen und Plattformen.

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Regulation14. Juli 2026

ZAK stuft KI-Suchmaschinen und Chatbots als Medieninbieter ein

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat in wegweisenden Verfahren – geleitet von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und der mabb – entschieden, dass KI-Suchmaschinen und Chatbots wie Google und Perplexity als Inhalteanbieter dem deutschen Medienrecht unterliegen. Gestützt auf ein Rechtsgutachten kam die ZAK zu dem Schluss, dass KI-generierte Antworten als Eigeninhalte gelten. Folglich greift das Haftungsprivileg für Intermediäre gemäß dem EU Digital Services Act (DSA) nicht, wodurch grosse Plattformen für ihre Ausgaben haften. Die Beschlüsse verlangen eine transparente Offenlegung der Link-Auswahl zur Sicherung der journalistischen Vielfalt. Betroffene Anbieter können rechtliche Schritte einleiten; der Artikel wurde am 14. Juli 2026 veröffentlicht.

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Regulation11. Feb. 2026

Europäische Verleger reichen Kartellbeschwerde gegen Google-KI ein

Der European Publishers Council (EPC) hat bei der Europäischen Kommission eine Kartellbeschwerde gegen Google eingereicht. Dem Tech-Riesen wird vorgeworfen, seine dominante Position bei der Suche zu missbrauchen, indem er Verlagscontent in KI-Funktionen wie Google Search AI Overviews und AI Mode einbindet. Kritisiert werden die Nutzung ohne ordnungsgemäße Autorisierung, das Fehlen realistischer Opt-out-Optionen, unfaire Vergütungspraktiken sowie Traffic-Umleitungen, die den Lizenzmarkt untergraben. Zu den EPC-Mitgliedern zählen Medienhäuser wie Axel Springer, News UK, The Guardian und Condé Nast. Google weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, dass Vergütungen allenfalls für replizierte Inhalte, nicht jedoch für das Training mit frei zugänglichem Webcontent angemessen seien. Die Beschwerdersteller fordern von den Regulierungsbehörden effektive Kontrollrechte für Publisher sowie faire Rahmenbedingungen für Lizenzierung und Vergütung.

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