Beobachtetes Signal · 8. Mai 2026 · Policy Update · Quelle: DWDL · Relevanz: 2/5 · Sentiment: Neutral
Bayern schwächt geplante Änderungen am Bayerischen Rundfunkgesetz ab
Die bayerische Staatsregierung lenkt nach heftiger Kritik ein und will mehrere geplante Änderungen am Bayerischen Rundfunkgesetz abschwächen. Wie Medienminister Florian Herrmann dem BR-Rundfunkrat mitteilte, soll BR Fernsehen weiterhin eine 60-prozentige Informationsquote beibehalten, wobei künftig auch Kultur und Bildung in diese Definition einfließen. Der stark umstrittene Begriff der Gestaltungsziele wird gestrichen und durch eine Formulierung ersetzt, die untersagt, dass das Gesamtprogramm einer einzelnen Partei, Gruppe, einem Interessenverband oder einer Weltanschauung einseitig dient. Die Anpassungen reagieren auf Bedenken hinsichtlich möglicher Konflikte mit dem Medienstaatsvertrag sowie auf Rückmeldungen aus Anhörungen. Ein genauer Termin für die Einbringung des finalen Gesetzentwurfs in den Landtag steht zum aktuellen Zeitpunkt noch aus.
Regionale, medienpolitische Änderung mit direktem Bezug zu einem großen öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland; relevant für Programmaufträge, hat jedoch eine begrenzte geografische und branchenspezifische Reichweite.
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Wichtigste Kernpunkte & Evidenz
- Die bayerische Staatsregierung kündigte eine abgemilderte Version der geplanten Reformen des Bayerischen Rundfunkgesetzes an.
- Medienminister Florian Herrmann bestätigte, dass BR Fernsehen eine 60-prozentige Informationsquote behält, die nun auch Kultur und Bildung umfasst.
- Der Begriff "Gestaltungsziele" entfällt und wird durch ein striktes Neutralitätsgebot gegenüber Parteien, Gruppen und Weltanschauungen ersetzt.
- Die Anpassungen erfolgen zur Umsetzung des Reformstaatsvertrags sowie als Reaktion auf Kritik von Verbänden und Anhörungen.
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EBU Chief Raises Alarm Over Planned BR Reform
Noel Curran, Director‑General of the European Broadcasting Union (EBU), has publicly expressed serious concerns about the Bavarian government’s proposed reform of the Bayerischer Rundfunk (BR) broadcasting law. The draft includes a fixed information quota of 60% for BR Fernsehen, tighter rules for fact‑checking, and a prohibition on broadcasters pursuing "political or societal Gestaltungziele". Curran told BR24 the EBU is "very concerned," saying no comparable law exists elsewhere in Europe and warning the quota could compress program variety and put pressure on producers. The bill has not been passed; the Bavarian government recently completed a consultation and is reviewing responses. Florian Herrmann, the CSU state minister responsible for media, defended the information quota while saying the government takes criticism seriously.
Bayerischer Rundfunk stellt zwei Radiosender im Juni ein
Der Bayerische Rundfunk (BR) wird die beiden Nischen-Hörfunkangebote BR24 live und BR Verkehr überraschend zum 16. Juni 2026 einstellen, wie der Sender gegenüber DWDL.de bestätigte. Als Gründe werden der geplante Umzug der BR24-Redaktion auf den neuen BR-Campus Freimann sowie eine optimierte Ressourcenplanung genannt. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen des Reformstaatsvertrags, der am 1. Dezember 2025 in Kraft trat und darauf abzielt, die ARD-Hörfunkwellen von 69 auf 53 zu reduzieren. Bereits im Januar hatte der BR Puls Radio eingestellt. Zudem ist geplant, BR Schlager ab 2027 als lineares Radioprogramm zu beenden, während Kernangebote wie BR24 (Inforadio), Bayern 2, BR Klassik, Bayern 1, Bayern 3 und BR Heimat fortgeführt werden.
TLM lockert Programmauflagen für Thüringer Radiosender
Die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) hat die quantitativen Programmauflagen für die privaten Radiosender Antenne Thüringen und Landeswelle Thüringen vorübergehend ausgesetzt. Ab dem 1. Oktober 2026 gelten für zunächst zwölf Monate keine festgelegten Mindestmengen für Informationsanteil und Regionalisierung. Die TLM begründet die Entscheidung mit der deutlich verschlechterten wirtschaftlichen Lage für Medienschaffende im Jahr 2026. Die Aussetzung folgt auf verfehlte Quoten beider Sender, wobei Antenne Thüringen bereits einem aufsichtsrechtlichen Verfahren gegenübersteht. Die Sender haben sich verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen an ein Hörfunkvollprogramm weiterhin einzuhalten. Die Maßnahme soll den finanziellen Druck auf die Rundfunkanbieter lindern. Dies geschieht auch im Kontext der geplanten Fusion der beiden Sender, die die Landesregierung durch eine Änderung des Landesmediengesetzes ermöglichen will.
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