Apple überarbeitet Geschäftsbedingungen für App-Entwickler in der EU
Apple hat in Abstimmung mit der EU-Kommission seine App Store-Bedingungen für Entwickler in der Europäischen Union grundlegend reformiert. Das vereinheitlichte Regelwerk kann ab sofort akzeptiert werden und tritt zum 1. Oktober 2026 verbindlich in Kraft. Die bisherige Core Technology Fee pro Installation sowie die Initial Acquisition- und Store Services-Gebühren entfallen. Stattdessen führt Apple eine fünfprozentige Core Technology Commission für Transaktionen von Apps ein, die außerhalb des App Stores vertrieben werden. Zudem werden die Provisionssätze für In-App-Käufe, alternative Zahlungsmethoden und externe Verlinkungen neu strukturiert. Alternative App-Marktplätze und Web-Distributionen werden unter Auflagen zur Finanzstabilität und Notarisierung erweitert zugelassen. Für Entwickler, Payment-Anbieter und AdTech-Akteure definieren diese Änderungen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für App-Monetarisierung und In-App-Commerce im europäischen Markt grundlegend neu.
- •Einheitliches EU-Entwicklerregelwerk ab sofort verfügbar; verbindliches Inkrafttreten zum 01.10.2026.
- •Wegfall der installationsbasierten Core Technology Fee sowie der Initial Acquisition- und Store Services-Gebühren; Einführung einer 5% Core Technology Commission für Transaktionen extern distribuierter Apps.
- •Provisionsstruktur: 26% für Apple IAP (15% für kleinere Entwickler), 10–20% für alternative In-App-Zahlungswege, 10–15% für externe Links und 5% für Downloads via Web oder alternative Stores.
